Habe einen Gebrauchtwagen bei einem Händler in Saarbrücken gekauft (Datum Anzahlung 09.10.23). Also eine Anzahlung bezahlt, noch nicht den vollständigen Betrag. Der Händler hat in seiner Anzeige angegeben HU neu, das Auto bringt er allerdings jetzt erst zur Hauptuntersuchung (nur zur Info, dass das gängig ist, weiß ich).

Einen Termin, wann ich das Auto bekomme haben wir nicht vereinbart. Also weder ein Datum noch einen groben Zeitraum, weder schriftlich noch mündlich.

Nun hat der TÜV doch Mängel festgestellt und der Händler vertröstet uns immer, dass es in Reparatur sei und er sich meldet wenn die HU gut verlaufen ist.

Habe ich in diesem Fall ein Recht darauf, vom Kauf zurückzutreten oder dem Händler eine Frist zu setzen? Ist er verpflichtet, mir das Auto nach einem bestimmten Zeitraum zu übergeben?