Antwort
@DeltaCastle @LePetiteGateau
Eine shisha Bar ist durchaus eine Gastsätte iSd § 1 GastG.
-> ob sie fürs Rauchen aufgesucht wird ist egal. Solange dort Getränke ausgeschenkt werden ist es eine Gaststätte.
Siehe dazu den Beschluss einer des BverfG (Kammer) vom 2.8.2010 (- 1 BvQ 23/10 -)