Wir wohnen zur Miete in einem Zweifamilienhaus mit einem Garten, der zur gemeinschaftlichen Nutzung gedacht war. Da wir aber einen großen Balkon haben, haben wir auf die Nutzung verzichtet (mündlich), dafür kann der Parterremieter (1 ältere alleinstehende Frau) den Garten alleine nutzen, muß diesen aber auch pflegen.

Nunmehr wohnen die Kinder und Enkelkinder der Mieterin in der Nähe des Hauses und verfügen über keinen eigenen Garten. Bei schönem Wetter ist bereits vormittags der Garten mit dieser Sippschaft belegt. Sie haben Kinderspielzeug (Rutsche, Planschbecken, Sandkasten) für die Urenkelin angebracht, sie grillen (unser Balkon ist direkt über dem Garten), sind laut usw. Inwieweit kann man dies unterbinden? Mein Mann ist nur am Wochenende zu Hause und würde auch gerne mal in Ruhe auf unserem Balkon sitzen, ohne von Gesprächen, Gelächter und Rauch belästigt zu werden.