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Die LED-Ambient Beleuchtung darf nicht:
– den Fahrer blenden
– andere Verkehrsteilnehmer blenden
– Ein Sondersignal simulieren (pulsierendes gelbes, rotes oder blaues Licht)
– Mit Stroboskop-Effekten scheinen
außerdem müssen folgende Störungen ausgeschlossen sein:
– Herabhängende Kabel im Fußraum
– Wackelkontakte oder sonstige Elektrikschäden
– Verwendung nicht zulässiger Leuchtmittel (z.B. 500W Halogenstrahler)
Solange diese Kriterien erfüllt sind, ist ein Betreiben der Fußraumbeleuchtung, auch während der Fahrt, zulässig.
Quelle: https://www.autoteileprofi.de/ratgeber/led-fussraumbeleuchtung-4114