Machtergreifung
Am 4. Januar 1933 vereinbarten von Papen und Hitler die neue Regierung Hitler-Papen. Am 30. Januar 1933 ernannte der Reichspräsident Hindenburg den Führer der NSDAP Adolf Hitler zum Reichskanzler. Mit diesem Tag der „Machtergreifung“ begann die nationalsozialistische Diktatur.
Viele gutgläubige Menschen, jubelten Hitler am 30. Januar 1933 zu. Sie hofften nun würde es mit Deutschland aufwärts gehen. In einer Zeit in der Radios noch sehr selten waren und an Fernsehen noch gar nicht zu denken war, hatten nur wenige verstanden, was da im Reichstag in Berlin eigentlich passiert war.
Nachdem Hitler die Regierung gebildet hatte setzte er durch, dass der Reichstag neu gewählt werden sollte. Während des Wahlkampfs half ein unerwarteter Zufall dem neuen Reichskanzler Hitler. Am 27.Februar 1933 brannte der Reichstag. Forschungen haben es wahrscheinlich gemacht, dass der Attentäter, der Holländer Marinus van der Lubbe, allein gehandelt hatte. Einer politischen Organisation gehörte er nicht an. Mit seiner Tat wollte er die Menschen in Deutschland vor dem kommenden Unheil warnen.
Für Hitler war der Brand der Vorwand, die kommunistische Partei zu verbieten. Er behauptete der Brand sollte der Startschuss für einen kommunistischen Umsturzversuch sein. Er verlangte vom Reichspräsidenten Hindenburg eine „Verordnung zum Schutz von Volk und Staat“. Diese Notverordnung bekam er. Mit dieser Verordnung brauchte eine Verhaftung nicht mehr innerhalb von 24 Stunden vom Richter nachgeprüft zu werden. Nun war es möglich die kommunistische Propaganda zu unterdrücken und Führer der KPD zu verhaftet. Gleichzeitig wurden aber auch sozialdemokratische Abgeordnete eingesperrt und sozialdemokratische Zeitungen für einige Zeit verboten.
Mit dieser Notverordnung nach Art. 48 der Reichsverfassung wurden Grundrechte aufgehoben und eingeschränkt.
Jetzt war der Weg für Hitler frei. In einem „Wahlkampf“, bei dem alle Propaganda- und Machtmittel auf seiner Seite standen, forderte er das deutsche Volk auf, einen neuen Reichstag der „Nationalen Erhebung“ zu wählen.
Das Wahlergebnis entsprach aber nicht den Wünschen Hitler. Seine Partei, die NSDAP, hatte immer noch nicht die absolute Mehrheit. Für die geplante „Verfassungsänderung“ benötigte sie die Zustimmung der anderen Parteien.
Mit dem Reichstagsbrand konnte man die KPD verbieten. Ihre 82 Sitze wurden für ungültig erklärt. Nun hatte Hitler die Stimmenmehrheit um sich vom Reichstag in einem „Ermächtigungsgesetz“ unbeschränkte Vollmachten für 4 Jahre geben zu lassen.
Die Abgeordneten der SPD stimmten gegen dieses Gesetz, das die Rechte des Parlaments beseitigte und die gesamte Staatsgewalt auf Hitler übertrug.
Als Hindenburg ein Jahr später am 2. August 1934 starb, übernahm Hitler als „Führer und Reichskanzler“ auch Amt und Aufgaben des Reichspräsidenten. Die beiden höchsten Staatsämter waren nun in seiner Hand. Er war nun gleichzeitig Staatsoberhaupt und Regierungschef. → Hitler hatte sein Ziel erreicht.
Auf unsere Zeit übertragen wäre das so, als wenn die Bundeskanzlerin Merkel auch den Posten vom Bundespräsidenten Gauck übernehmen hätte. Nach der heutigen deutschen Verfassung wäre das absolut unmöglich. Als Lehre aus der Zeit des Nationalsozialismus hatte man in den Nachkriegsjahren die Verfassung so formuliert, dass sich eine Machtanhäufung in der Hand einer Person nicht möglich ist.

Die Morde des 30. Juni 1934

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