Ich habe eine Frage. Und zwar habe ich zu Beginn dieses Semesters mein Studium aufgenommen und weil alle Studentenwohnheime bereits ausgebucht waren ein Mietverhältnis bei einem privaten Mieter begonnen. Es handelt sich dabei laut Mietvertrag um ein Studentenappartement. Der Mietvertrag ist ein vorgefertigter Vertrag, den man sich aus dem Internet herunterladen kann. Es sind jedoch handschriftliche Änderungen gemacht worden. Unter anderem wurde diese Klausel hinzugefügt, „Die Mindestmietdauer beträgt 12 Monate!“
Der Vermieter verwendet denselben Ausschluss des Kündigungsrechts bei den anderen zehn Studentenwohnungen.
Handelt es sich bei dem Mietvertrag um einen Individualmietvertrag oder um einen Formularmietvertrag? Diese Frage würde nämlich eine entscheidende Rolle spielen bei der Frage, ob der generelle Ausschluss des Kündigungsrechts in diesem Falle rechtens ist. Ich hoffe, dass mir jemand helfen kann.