Hallo ... ich habe mir einen Bullterrier zugelegt...

Nun habe ich nochmal genauer die Gesetzgebung gelesen u da steht das ich den Hund nur halten darf wenn ich besondere Ausnahmen nachweisen kann...

Welche Voraussetzungen muss ich künftig erfüllen, wenn ich die Haltung eines gefährlichen Tieres genehmigen lassen will?

Antwort: Die Anforderungen sind im Einzelnen in § 4 Abs. 1 ThürTierGefG geregelt. Für die Halter von gefährlichen Hunden gelten folgende Genehmigungsvoraussetzungen:

Nachweis der erforderlichen Sachkunde,Zuverlässigkeit,Vollendung des 18. Lebensjahres,Abschluss einer Haftpflichtversicherung,Nachweis, dass die Anschaffung des Hundes aus wissenschaftlichen oder beruflichen Gründen notwendig ist,Nachweis bei Hunden der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, dass der wissenschaftliche oder berufliche Bedarf nicht durch Hunde anderer Rassen angemessen befriedigt werden kann,Nachweis der Kennzeichnung des Hundes mit einem Mikrochip.

Chip habe ich... Haftpflicht U Test wollte ich machen...

Was meint ihr? Soll ich die lieber als mini Bulli anmelden? Ich möchte nicht züchten...

Lg u Danke.. .