Ich muss erstmal meine Zustimmunga aussprechen, allerdings könnte das bei Verkäuferinnen auch daran liegen, dass sie im Kopf haben (müssten) das Kinder unter 7 Jahren geschäftsunfähig §104 BGB, und 7 bis 18 beschränkt geschäftsfähig sind §106 BGB. Und wenn Ihr Sohn alleine beim Bäcker steht, weiß die Verkäuferin nicht das er die Erlaubnis hat.
Aber im Grunde sollte man mit allen Menschen so umgehen, wie man selbst behandelt werden möchte =)