Nichts von allem

Alle Leichten Fallgewichtsgeräte liefen keinen Verdichtungsnachweis, weil es nur Prüfgeräte sind für eine indirekte Prüfung, die einer Kalibrierung am Probefeld bedürfen. Es sind Verfahren für die überschlägliche Prüfung der Verdichtung im Rahmen der Eigenüberwachung, aber kein Nachweis. Ein Verdichtungsnachweis kann nur mittels direkter Prüfung erfolgen:

  • z.B. Verdichtungsprüfung mit Densitometer DIN 18125 und
  • Proctorversuch DIN 18127

Für viele Böden, sind Prüfungen mit dem LFG nicht zugelassen oder unterliegen Beschränkungen, das vergessen die Hersteller gerne anzugeben. Die Technischen Prüfvorschriften für Boden und Fels des Straßenwesens TP BF-StB liefern hierfür Details. Fragen Sie ggf. auch bei Erbau- oder Baustoffprüfstellen nach.

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