Rechtsproblem - Kann die Polizei bereits getätigte Anrufe zurückverfolgen und abspielen?

Hallo liebe Community,

ich habe ein privates Rechtsproblem. Ich habe im Internet eine Kleinanzeige aufgegeben in der ich eine Kamera und 2 Objektive verkaufe. Letzte Woche hat sich eine Frau bei mir gemeldet, da ich aber bei der Arbeit war, ging das Gespräch recht schnell und hastig über die Bühne. In der Anzeige hatte ich einen Festpreis von 460 Euro stehen. Die Frau fragte ob noch was am Preis gemacht werden kann. Zwar sagte ich ihr dass meine absolute Schmerzgrenze 450 Euro wären, aber dennoch der Preis von 460 Euro fest ist. Sie sagte ich solle die Kamera zurücklegen, sie würde am Sonntag vorbeikommen. Ich sagte ihr das kann ich nicht machen, wenn dann muss sie die Kamera schon kaufen denn wer zuerst kommt, malt zuerst und wenn jetzt jemand mehr bietet weil er die Kamera unbedingt haben möchte, schlage ich gerne zu. Heißt also Anzeige drin gelassen. Am nächsten Tag konnte ich ein Objektiv über eBay verkaufen. Habe dieses dann sofort aus der Kleinanzeige gelöscht, den Preis aber ist der selbe geblieben. Sonntag kam dann die große Schwester und die 2 kleineren Brüder, aber nicht die Mutter vorbei (die Kamera war für den Sohn bestimmt). Erwähnte dass ich nun ein Objektiv verkauft hatte und schlug ihnen 450 Euro vor. Alle 3 willigten ein. So jetzt meldet sich die Frau heute nochmal und fühlt sich ein wenig verarscht von mir. Nach ihrer Meinung entstand bereits bei der Aussage ,,legen Sie die Kamera für mich zurück" ein gültiger mündlicher Kaufvertrag. Außerdem ist sie der Meinung wir hätten bereits am Telefon einen Preis von 450 Euro ausgemacht, was aber nicht der Fall war, da ich explizit nochmal erwähnte dass dennoch 460 Euro fester Preis sind. So nun fordert sie von mir eine Nachbesserung und droht mir mit Gericht da ihrer Meinung nach ein gültiger Kaufvertrag entstanden ist, der feste Preis von 450 Euro UND die 2 Objektive. Sie meinte vor Gericht ist es möglich das Telefongespräch nochmals anzuhören da die Polizei jedes Telefonat überwacht und speichert. Jetzt meine Frage: Kann das die Polizei wirklich machen ? Werden wir wirklich so dermaßen überwacht ? Meine zweite Frage wäre: Hat die Frau wirklich Anspruch auf einen Kaufvertrag ? Woher will sie dem Gericht beweisen wer was am Telefon ausgemacht hat ? Das ist schließlich eine rein private Sache. Sie könnte ja auch am Samstag Abend anrufen und sagen sie kommt die KAmera doch nicht abholen. Dann könnte ich sie auch verklagen. Ich hätte auch am Samstag abend sagen können ,,möchte die Kamera doch behalten". Solange sie ja nicht bezahlt oder wenigstens eine Anzahlung tätigt, kann sie ja nicht derart auf einen Kaufvertrag beharren. Was meint ihr dazu ?

Polizei, Recht, Kaufvertrag, Überwachung
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