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Ja das darf er denn schon der Versuch einer Täuschen kann eine Wertung mit 0 Punkten rechtfertigen. Wenn du also einen Spicker bereit hast dann zählt das zumal der Lehrer dann ja nicht weiß ob du ihn nicht schon benutzt hast. Selbiges gilt übrigens auch für eingeschaltete Handys in der Hosentasche. waren bei uns in den Abschlussprüfungen auch verboten