Eine Patrone vom Kal. 9mm (9 x 19mm, Parabellum oder auch Luger genannt) passt ganz einfach nicht ins Patronenlager einer 7,65-Pistole.

Vielleicht verwechselt dein Freund da was mit der Besonderheit einer Patrone 7,65 Parabellum (heute kaum noch gebräuchlich)? Diese Patrone hat den Hülsendurchmesser einer 9mm, aber eben nur ein Geschoss im kal. 7,65mm.

...zur Antwort

Schau mal hier: Unter diesem Link gibt es jede Menge Reparaturanleitungen für Jura-Maschinen.

http://www.jura-ersatzteile-shop.de/Service-Anleitungen-c-87.html

Damit ist es vielleicht möglich, selber den Schaden zu sichten oder vielleicht auch zu beheben. Ansonsten bleibt nur noch der Service, bei den teuren Juras lohnt sich die Reparatur aber meistens schon.

...zur Antwort

Also, nicht alle Maschinen scheinen absichtlich schlecht konstruiert zu sein, aber wahrscheinlich ist es wirklich so, dass einigermaßen zufriedenstellende Qualtiät ordentlich Geld kostet.

Unsere Maschine (Jura F50) hat mittlerweile laut Auskunft des Kundendienstes in den sieben Jahren sechzehntausend Brühvorgänge hinter sich, und aktuell war die Antriebseinheit zu erneuern. Grob gerechnet sind das sechs bis sieben Tassen täglich, also die übliche Menge für ein Haushaltsgerät. Billige Geräte schaffen das laut Auskunft des Kundendienstes tatsächlich oft nur grade mal für die Dauer der Garantie- bzw. Gewährleistungszeit.

Oft - aber auch nicht immer, es gibt da durchaus positive Ausnahmen.

Die Reparatur samt Kundendienst war nicht billig, aber immer noch besser, als das Gerät wegzuwerfen und eine Neue zu kaufen. Wenn sie jetzt noch mal annähernd die gleiche Standzeit ableistet, hat sich die teure Maschine allemal gelohnt.

Auf die Rezensionen bei Amazon würde ich mich nicht zu sehr verlassen, denn meist werden nur Beiträge geschrieben, um seinem Ärger Luft zu machen. An eine tatsächlich repräsentative Wiedergabe der Qualität glaube ich in diesem Zusammenhang nicht so sehr.

...zur Antwort

In Bayern ist es so, dass die Kriminalbeamten aus den Angehörigen der (uniformierten) Schutzpolizei ausgewählt werden. Das liegt vor allem daran, dass eine gewisse Diensterfahrung vorausgesetzt wird. Dazu gehören natürlich die Erfahrungen im Umgang mit Tätern, Opfern, Spurenmaterialien genau so wie die "handwerklichen" Fähigkeiten. Dazu zählen die Fähigkeit zur Selbstorganisation, Planung, tiefgreifende Kenntnisse organisatorischer und verwaltungstechnischer Abläufe und vieles mehr.

Ausnahmen (in Bayern zum Beispiel der direkte Einstieg im gehobenen Polizeivollzugsdienst) sind möglich.

Also ist zunächst die Voraussetzung, die Hürden der Einstellungsvoraussetzungen und der Einstellungsprüfungen für die Schutzpolizei zu bewältigen. Erst danach kann man sich überlegen, ob der Kriminaldienst angestrebt werden soll.

Zu beachten ist immer, dass die Realität ganz anders aussieht, als im Fernsehen dargestellt!

Die Grundvoraussetzungen (Schulabschluss, körperliche Anforderungen usw.) sind auf den Internetseiten der jeweiligen Bundesländer und des Bundes nachzulesen.

...zur Antwort

Die Regelfristen für die Aufbewahrung von Ermittlungsakten betragen

bei Kindern: 2 Jahre

bei Jugendlichen: 5 Jahre

bei Erwachsenen 10 Jahre.

Maßgebend ist, wie alt du bei der Tatbegehung gewesen bist, das ist in deiner Frage etwas missverständlich formuliert.

Wie gesagt, das sind Regelfristen, Fundstelle ist z. B. der Art. 38/II Bayerisches Polizeiaufgabengesetz.

Normalerweise ist es tatsächlich so, dass bei jeder Straftat (hier stehen ja §§ 242, 248a StGB im Raum) ein Ermittlungsakt angelegt wird.

Inwieweit ein Polizeipräsidium oder eine gleichrangige Einstellungsbehörde die Existenz eines Ermittlungsverfahrens als Hindernis für eine mögliche Einstellung ansieht, wird sehr unterschiedlich gehandhabt. Hier erkundigst du dich am besten bei einem Einstellungsberater der Polizei.

...zur Antwort

Ganz auf die Schnelle beantwortet, würde ich sagen, dass eine Monarchie als Staatsform gegen den Art. 20 Abs. 2 GG verstößt: "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus."

Das wichtigste Wort in diesem Absatz ist gleich das erste Wort: ALLE Staatsgewalt...

Eine Monarchie läuft dem Gedanken der Volssouveränität dahingehend zuwider, dass das Staatsoberhaupt durch Vorherbestimmung, Erbe oder sonstige Traditionen eingesetzt wird, und nicht durch freie (geheime, gleiche... ) Wahlen.

Auch der Absatz 1 ("... ein demokratischer ... Bundesstaat..") ist mit einer Monarchie nicht vereinbar.

Es gibt sicher noch weitere Fundstellen, vor allem ist hier natürlich das Grundgesetz zu prüfen.

Eine solche Parte wäre somit eigentlich verfassungswidrig. Es gab und gibt speziell in Bayern immer wieder Vereinigungen, Vereine, Interessengemeinschaften usw., die gerne wieder eine Monarchie eingeführt hätten. Eine echte Staatsgefährdung ist wohl nicht anzunehmen, aber in diesen Zeiten weiß man ja nie, wer da so alles in den Fokus der Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern gerät... ;-)

...zur Antwort

Damit ist, soweit ich weiß, eine frühe Form eines "Sprachzerhackers" gemeint ("invers" oder "intern", glaube ich). Damit war der Sprechfunk nicht mehr so klar verständlich.

Eine schon modernere Form war das "Vericrypt", dessen Hersteller müsste sich googeln lassen.

Ziel des ganzen, schon recht frühen Einsatzes von Verschleierungstechnik war, dass nicht jeder Schulbub oder jede Hausfrau an jedem ganz normalen Rundfunk-Röhrenempfänger taktische Vorgehensweisen mithören sollte. Von der "Kundschaft" ganz zu schweigen...

...zur Antwort

Die Frage ist ein wenig missverständlich gestellt, ich nehme an, es wird nach dem Ablauf einer Großfahndung gefragt.

Mann muss erst mal unterscheiden, was der Fahndungsanlass ist, also die Suche nach Straftätern oder nach Vermissten, oder ob Leichen, Spuren oder Gegenstände gesucht werden. Danach richtet sich auch die Ausrüstung, die ggf. mitgenommen wird.

Eine weitere Unterscheidung ist auch, ob es sich um eine Fahndung ist, die unverzüglich mit größtmöglichem Kräfteansatz durchzuführen ist ("Sofortlage", zum Beispiel vermisstes Kind), oder ob man den Fahndungsraum zuerst mit geringen Kräften sichert und dann bei geeignetem Wetter und genügend Einsatzkräften die Fahndung beginnt ("Zeitlage", zum Beispiel Suche nach Beweismitteln).

Die Fahnung löst meist die Sachbearbeitende Dienststelle aus, oft wird das ein Fachkommissariat einer Kriminaldienststelle sein. Der Aufwand ist beträchtlich, man muss eine entsprechend bemessene Anforderung von Einsatzkräften stellen, je nach Anlass kann das oft nur die Bereitschaftspolizei mit einer oder mehreren Einsatzhundertschaften bewältigen. Darüber hinaus sind oft noch weitere Spezialkräfte wie Taucher, Berg- oder Wasserwacht, bis hin zu SEK oder MEK erforderlich.

Die Koordination, also welche Einheit welchen Abschnitt durchsucht, und die Festlegung der Vorgehensweise im Einzelfall wird meist von den Einsatzleitern der Unterstützungskräfte vorgenommen, da mischt sich die auftraggebende Dienststelle im Regelfall nicht ein. Das ist also ein großer Unterschied zwischen Realität und Krimi!

Es gibt hier viele Einzelheiten, die im Hintergrund ablaufen, die aber für das Fahndungsergebnis von großer Wichtigkeit sind (Ausrüstung, Unterstützung durch Hubschrauber, Aufklärung der Anfahrtswege und vieles mehr.)

Wie anfangs gesagt, die Frage ist recht ungenau gestellt, und ich kann hier nur allgemeine Hinweise dazu geben.

...zur Antwort

Der Einstellungstag ist meines Wissens der Tag, an dem dein Dienst bei einem Ausbildungsseminar beginnt und somit das Beamtenverhältnis begründet wird.

Also nicht den Tag der Einstellung mit dem Tag für den Einstellungstest verwechseln - zumindest liest sich die Frage so.

Dein Dienst könnte also nach deinen Informationen zum 1. September 2016 beginnen (2. Qualifikationsebene).

Du hast ja vielleicht schon Kontakt zu einem/deinem Einstellungsberater.

Wenn nicht, dann nimm Kontakt zu ihm auf, die Telefonnummer kannst du im Internet oder bei jeder Polizeidienststelle herausfinden. Die Bewerbung zur Polizei kann ohnehin nur über den Einstellungsberater erfolgen.

http://www.polizei.bayern.de/wir/beruf/einstellungsberater/index.html

...zur Antwort

Ist in der Frage eigentlich ein Polizeivollzugsbeamter oder ein Gerichtsvollzieher gemeint??

Ein Polizeibeamter muss jede Menge Bestimmungen tatsächlich auswendig wissen und auch in Stress-Situationen richtig interpretieren können.

Die Anzahl weiß ich wirklich nicht, aber es sind zahlreiche Vorschriften aus dem Strafprozessrecht (Festnahme/Festhaltung/Verhaftung, Durchsuchung, Sicherstellung, Ausnahmen und Besonderheiten usw).

Dazu noch jede Menge Einzelbestimmungen aus dem Strafgesetzbuch und dem Ordnungswidrigkeitenrecht, viele Einzelheiten aus dem Betäubungsmittel-, Waffen-, Sprengstoff-, Ausländerrecht und viele andere mehr. Ach ja: Verwaltungsrecht gehört auch noch dazu.

Wichtige Inhalte sind auch aus den Polizeigesetzen der Länder und des Bundes auswendig zu wissen. Manche Klausuren in der Ausbildung und Prüfung werden ohne jegliche Hilfsmittel geschrieben, also heißt es: Auswendig lernen.

Ganz wichtig ist auch die Straßenverkehrsordnung, der Fahrerlaubnisverordnung und das Zulassungsrecht, diese sind in weiten Teilen tatsächlich wortwörtlich auswendig zu lernen.

Das ist nur eine kleine Auswahl an Gesetzen und Verordnungen, es sind noch viele mehr auf dem Ausbildungsplan enthalten. Dazu gehören, wie in der Frage schon angesprochen, natürlich auch viele relevante Artikel des Grundgesetzes und der jeweiligen Landesverfassung.

Nochmals der Hinweis: Die Antwort bezieht sich auf Polizeivollzugsbeamte!

...zur Antwort

Ein wenig wird man schon darauf achten, die Verhältnismäßigkeit von Schaden und zu erwartendem Aufwand zu wahren.

Generell ist es davon abhängig, ob überhaupt verwertbare Spuren vorhanden sind. An einer Türklinke, die von einem nicht eingrenzbaren Personenkreis berührt wird, ist Spurensicherung relativ sinnlos, sowohl von Fingerabdrücken als auch DNA. Klar sind welche vorhanden, aber es sind Mischspuren und kaum auswertbar.

Unten schreibst du, es sein ein Navi aus einem Fahrzeug entwendet worden, da kommt es ebenfalls darauf an, wie das Fahrzeug geöffnet wurde (Scheibe einschlagen usw.), oder war es gar nicht versperrt, wurde ein Einbruchswerkzeug verwendet usw.

...zur Antwort

Du verwechselst hier die "Filtermaske" mit einem umluft-unabhängigen Atemluftsystem, wie es zum Beispiel die Feuerwehr hat.

Bei der Filtermaske wird der Filter nach Gebrauch abgeschraubt und gegen einen neuen getauscht. Das musste man z.B. bei der Bundeswehr oder Bereitschaftspolizei natürlich üben, vor allem dann, wenn die Maske aufgesetzt war.

Die Filtermaske hilft natürlich nicht mehr, wenn kein Sauerstoff mehr in der Umgebungsluft vorhanden ist.

...zur Antwort

Wenn der Stecker passt (da gibt es manchmal Unterschiede in der Pin-Belegung), dürfte es keine Schwierigkeiten geben. Die Spannung beträgt bei beiden 5 Volt.

Das noch vorhandene Gerät kann bis zu 1 Ampere Strom liefern, hat also noch einige Reserven mehr als das ursprüngliche Ladegerät.

...zur Antwort

Ermittlungsakten zu Strafanzeigen werden bei verschiedenen Institutionen gespeichert, das ist abhängig vom Delikt, wer das Delikt begangen hat und einiges mehr.

Typisch ist eine Speicherung bei der Polizei, bei den Justizbehörden und im Falle einer Verurteilung u. U. beim Bundeszentralregister (daher bekommt man das "polizeiliche Führungszeugnis", richtig wäre aber "Auskunft aus dem BZR"). Aber auch das Ausländerzentralregister, das BKA, der Zoll usw. führen eigene Ermittlungsakten.

Ich beschränke mich jetzt mal auf die Speicherungsdauer bei der Polizei:

Straftat durch Erwachsene begangen: 10 Jahre, Jugendliche 5 Jahre und Kinder 2 Jahre. Kommt eine weitere Straftat hinzu, verlängert sich die Frist entsprechend wieder.

Es gibt hier jede Menge Ausnahmen einer längeren oder auch verkürzten Aufbewahrung, oder auch, dass ein Vorgang überhaupt nicht gespeichert wird.

Geregelt und auch nachzulesen ist das Ganze u. a. in den Länderpolizeigesetzen und deren Durchführungsbestimmungen. Das ganze wird regelmäßig übrigens durch Datenschutzbeauftragte geprüft.

Das soll jetzt wirklich nur eine ganz kurze Zusammenfassung sein; die Vorgangsspeicherung ist ein kompliziertes - natürlich rechnergestütztes - Verfahren, bei dem viele Vorschriften zu beachten sind und das immer wieder kontrovers auf politischer Ebene diskutiert wird.

...zur Antwort

Genau dieses Phänomen finde ich langsam auch nervig und unnötig. Manchmal ist der Text einer Frage so unverständlich, dass ich mir keine Mühe mehr mache, ihn zu entziffern.

Ich glaube, es ist mittlerweile einfach Mode geworden, bewusst geltende Regeln der Rechtschreibung zu brechen, um sich als Computerfreak vom Rest der Welt abzuheben.

Ein weiterer Umstand sind vielleicht auch die Touchscreens, mit denen es einfach umständlich ist, flüssigen und auch korrekten Text zu erfassen. Gerade wenn man irgendwo in der Stadt unterwegs ist und einem dauernd Leute in die Quere kommen...

...zur Antwort

Wenn man das Kabel nicht irgendwie (vorsichtig!!!) nachziehen kann, so dass man mit dem Auflegewerkzeug den Doseneinsatz belegen kann, bleibt eigentlich nur, ein neues, diesmal ausreichend langes Installationskabel einzuziehen.

Anstückeln kommt erstens wegen der erforderlichen Schirmungen nicht in Frage (es wäre außerdem keine saubere Installation und nur Flickwerk) und zudem ist das Kabelende ja ohnehin nicht erreichbar.

Alternativ fällt mir noch die rein theoretische Möglichkeit ein, die UP-Dose zu versetzen, was natürlich mit Schmutz verbunden ist.

...zur Antwort

Kurz geschrieben:

Es kann ja sein, dass - je nach Delikt - tatsächlich später noch ein Täter ermittelt wird. Bei Häufung solcher Anzeigen zum gleichen Delikt in einem bestimmten Umkreis kann dann tatsächlich auch schneller eine ganze Serie erkannt werden.

Ganz objektiv betrachtet ist es aber meist so, dass gerade Anzeigen im "Bagatellbereich", wie etwa ein geklautes Blumengesteck am Grab der Tante oder ein Kratzer im Auto - dann Anzeigen für Statistik und/oder zur Versicherungsabrechnung sind und bleiben.

...zur Antwort

Wenn deine halbe Familie Ärzte sind, werden sie dir ja sicher schon gesagt haben, dass man den Pathologen nicht mit dem Rechtsmediziner (den du wahrscheinlich meinst) verwechseln darf...?

Und glaube mir, die Realität sieht GANZ anders aus, als in irgendwelchen Filmchen, Serien usw. dargestellt.

...zur Antwort