Ich hoffe Du hast nicht vor, das wirklich zu probieren.
Als Jurist kann ich dir sagen, dass du sehr, sehr vorsichtig mit Klagen sein solltest. Stell dir vor, ich verklage dich wegen Grund x und das stimmt nicht. Ich denke mir aber, heyy... mit Boris kann mans ja machen.
Stell dir vor ich verklage dich, weil du angeblich mein 6-jähriges Kind vergewaltigt hast. Stimmt nicht, aber heyy.. vielleicht bekomme ich ja Geld von dir.
Du wirst dir jetzt natürlich denken, stimmt nicht! Im Verfahren stellt sich heraus, dass Du das tatsächlich nicht warst. Leider haben zu dem Zeitpunkt schon alle deine Bekannten, Kollegen, Familie und Freunde von der Klage gehört und den Kontakt zu dir abgebrochen. Du gewinnst den Prozess, aber irgendwie ist nicht mehr alles so wie vorher. Trotz deines Freispruchs bekommst du immer noch Drohbriefe und Terror-Telefonanrufe.
Würdest Du dir das gefallen lassen? Eher nicht.
Du hast grundsätzlich die Möglichkeit, selber Klage gegen den anderen, ursprünglichen Kläger zu erheben. Das kann alles mögliche sein, ist aber für gewohnlich als Schmerzensgeld, entgangener Gewinn, also grundsätzlich Schadenersatz deklariert. Gründe hierfür sind dann je nach Umstand Rufmord oder was eben entsprechend passt.
Sorry für das krasse Beispiel, aber dadurch sollte es deutlich geworden sein. Kommt natürlich immer drauf an, ob und in welchem Maß man dem ursprünglichen Kläger eine böswillige Absicht unterstellen kann, aber so läuft das nun mal.
Davon ausgenommen sind natürlich Klagen, in denen Du grundsätzlich einen Anspruch hast, es sich aber kaum lohnt, ihn umzusetzen. Je nachdem was du willst, lohnt es sich oder auch nicht, denn oft musst du die Kosten eines Rechtsstreits vor Gericht zahlen (wenns blöd läuft deinen Anwalt, die Gerichtsgebühr und den anderen Anwalt). Im Arbeitsrecht lohnt sich aber zum Beispiel in der ersten Instanz immer eine Klage (z. B. bei Kündigung mit Ziel Abfindung). Leider siehts bei anderen Rechtsgebieten schlechter für dich aus.
Beste Grüße