Ist es möglich, 2 mal Vermögenswirksame Leistungen zu beziehen ( z.B MA bekommt Übergangsgeld der Bundeswehr und ist jetzt bei einem anderen Arbeitgeber hauptberuflich angestellt)?
Ich habe im Vermögensbildungsgesetz nichts gefunden. Vielleicht es ansich möglich, kann aber steuerlich nicht doppelt absetzen? Bitte mit Rechtsgrundlage, wenn jemand etwas weiß.
Vielen Dank!