also ahnung von zulassung und sonstigem solltet ihr euch alle mal schlau machen....

 

natürlich kann ma mit 17 ein auto zulassen (erlaubnis/unterschrift beider eltern

doppelkarte gibt es nicht mehr...nur noch eVB (elektronische versicherungsbestätigung!

 

info zur zulassung:

 

Seit dem 01. März 2007 gilt die Fahrzeug-Zulassungsverordnung, damit gibt es erstmals einheitliche und eigene Regeln über die Zulassung von Fahrzeugen.

  • Gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift bzw. aktueller Meldebestätigung oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • Juristische Personen, Vereine und GbR
    Bei juristischen Personen, Unternehmen und anderen Einrichtungen wird das Kfz am Ort des Firmensitzes oder der beteiligten Niederlassung zugelassen.
    Da die Fahrzeug-Zulassungsverordnung nur juristische und natürliche Personen als Inhaber einer Zulassung akzeptiert, ist eine Kfz Zulassung nur auf einen benannten Vertreter mit dessen Personaldaten möglich.
  • Vollmacht für Beauftragte, sowie deren Ausweis bzw. Pass (gilt auch für Ehegatten)
  • Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung beider Elternteile
  • Alten Fahrzeugbrief/Betriebserlaubnis Fahrzeugschein ( sind die neuen Fahrzeugpapiere vorhanden Zulassungsbescheinigung Teil I. und Teil II: ) und ggf. EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier)
  • Elektronische Versicherungsbestätigung, kurz VB-Nummer. Die Aushändigung einer Deckungskarte bzw. Doppelkarte auf Papier entfällt.
  • TÜV- und AU-Gutachten
  • Altes Kennzeichen ( falls vorhanden )
  • Für die Zulassung Ihres Fahrzeuges ist seit 01. Oktober 2005 eine Einzugsermächtigung (ggf. auch Vollmacht) für die Abbuchung der Kfz-Steuer für das Finanzamt erforderlich. Ansonsten wird das Fahrzeug nicht zugelassen.
  • Bei Oldtimern zusätzlich erforderlich:
      - Gutachten zur Einstufung als Oldtimer
    Für die 07-Nummer:
      - Polizeiliches Führungszeugnis
      - Auszug aus dem Flensburger Punktekonto

quelle: http://www.kfz-auskunft.de/info/kfz-zulassung.html