Ich habe vor etwa einem Jahr einem damaligen guten Freund ein Gegenstand ausgeliehen. Nun möchte ich ihn zurückhaben und habe ihn auch schon mehrmals aufgefordert mir den zurück zu geben. Diesem wich er immer zu aus ubd vertröstete mich. Ich habe die Vermutung, dass er den Gegenstand verkauft oder weiter gegeben hat. Nun habe ich ihm ein letztes mal geschrieben , dass er mir den Gegenstand zurückschicken solle, ansonsten werde ich ihm diesen in Rechnung stellen. Ist diese Vorgehensweise korrekt? Was kann ich tun, wenn er diese nicht bezahlt bzw. mit den Gegenstand nicht zurück gibt? Kann ich dann rechtlich gegen ihn vorgehen?
Leihgabe nicht zurückgegeben. Rechtliches vorgehen?
Recht,
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