Hallo zusammen,

folgendes Thema: Ich habe gestern die Nebenkostenabrechnung von meinem Vermieter erhalten. Diese fällt leider recht hoch aus, weil die Instandhaltungsrücklagen sich fast verdreifacht hatten im letzten Jahr. Tatsächlich sind diese auf uns umlegbar, da unser Vermieter dies in einer separaten Vereinbarung zum Standardmietvertrag festgehalten hat (und ich es 2022 leider überlesen habe) wie folgt:

"Wie bisher, werden sämtliche Nebenkosten (incl. Instandhaltungskosten etc.) die die Hausverwaltung abrechnet auch von den Mietern (uns) alleine getragen."

Wegen dem oben genannten, gehe ich davon aus dass das leider rechtens ist was die monatliche Weitergabe der Rücklagen an uns betrifft.

Meine Frage ist aber eher: Wie weit bzw. in welcher Höhe lassen sich diese Kosten an uns weitergeben? An dem 1994 gebauten Gebäude sind demnächst einige Sachen fällig (Tiefgaragensanierung, Heizung usw.) und es fällt eine Sonderzahlung pro Eigentümer von über 10.000€ an. Müsste ich wegen der Klausel in unserer Zusatzvereinbarung auch mit solchen Sonderzahlungen im fünfstelligen Bereich rechnen?