Hallo,

ich habe meine Arbeit in der Probezeit gekündigt. Ab nächsten Donnerstag hätte ich u.a. einen Kollegen in Elternzeit bzw. Urlaub (insgesamt 5 Wochen) vertreten müssen und hätte somit an jedem Tag seine und meine Schicht (zusammen 9 Stunden) arbeiten müssen. Nun fällt der letzte Arbeitstag auch in diese Zeit, ich arbeite aber normal jeden Tag nur 8 Stunden. Was ist nun aber Bemessungsgrundlage zum Abfeiern der Überstunden? Muss ich jeden Tag mit dem Regelstundensatz 8 Stunden oder dem Ausnahmezustand von 9 Stunden in Bezug auf die Überstunden werten? Beides wäre auf seine Art logisch für mich. Finde hierzu leider gar nichts online. Danke.