Hallo zusammen,

ich habe ein paar Fragen zur Anrechnung von Einkommen im Bürgergeld-Bezug, da ich vom Jobcenter keine klaren Antworten bekomme.

Ich bin 19 Jahre alt, habe im Juni 2024 mein Abitur gemacht und lebe mit meiner Mutter und meiner 14-jährigen Schwester in einer Bedarfsgemeinschaft. Meine Mutter bezieht Bürgergeld und seit Juli 2024 habe ich einen Minijob (unter 538 Euro im Monat; bekomme einen monstlichen Lohn, demnach nie mehr als 538 Euro im Monat. Im Monat Juli waren es 497 Brutto, 479 Netto). Trotz des höheren Freibetrags seit Juli 2023 wird mein Einkommen bei meiner Mutter angerechnet. Laut dem Jobcenter stehen mir 180 Euro zu und der Rest, den ich verdiene wird meiner Mutter angerechnet bzw. abgezogen. Dies geschah bereits im Monat Juli.

Ich habe jedoch gelesen, dass Einkommen aus Minijobs bis zur Höhe von 520 Euro nicht angerechnet werden sollte (Nachgelesen bei: fachliche Weisungen Paragraph 11-11b SGB II S. 50 ff. der Bundesagentur für Arbeit). Stimmt das oder habe ich da etwas falsch verstanden? Auch erwähnenswert ist, dass ich mich in einer Übergangsphase von Schule zum Studium befinde ( 1. Juli bis 30. September; 3 Monate). Wird es eventuell dadurch aktuell angerechnet ? Ich habe außerdem bei den fachlichen Weisungen auch gelesen, dass das auch bis zum Ablauf des dritten auf das Ende der Schulausbildung folgenden Monats geltet. Bedeutet dies nicht, dass mir die 520 Euro zustehen ohne das etwas abgezogen wird ?

Zusätzlich erkrankte meine Mutter im November an geplatzten Aneurysmen und hat nun Pflegegrad 3. Sie wird bald in die Grundsicherung wechseln, meine Schwester und ich bleiben jedoch im Bürgergeld-Bezug.

Ab Oktober plane ich ein Studium aufzunehmen und BAföG zu beantragen. Ich bin unsicher, ob dieses ebenfalls auf das Bürgergeld angerechnet wird. Verstehe ich es richtig, dass mein Minijob-Einkommen eventuell auf das BAföG angerechnet wird, aber eigentlich nicht auf das Bürgergeld?

Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand weiterhelfen könnte, denn wie bereits erwähnt bekommt man vom Jobcenter leider keine verlässlichen Infos.