Mich beschäftigt gerade ein juristischer Fall, es geht dabei auf den Punkt gebracht um folgende Situation: Jemand hat eine Straftat begangen und
- kann mit Sicherheit davon ausgehen, dass gegen ihn in Bälde Anklage erhoben wird, oder
- wurde bereits angeklagt und es liegt ein Haftbefehl vor.
Wenn eine andere Person dem Straftäter
- dabei hilft oder
- ihm empfiehlt
das Land in ein anderes zu verlassen,
- welches ihn nach Deutschland wahrscheinlich nicht ausliefert oder
- in welchem er gar gänzlich untertauchen kann,
was der Straftäter dann tut, macht sich die Person, die ihm dabei geholfen hat, dann in irgendeiner Weise strafbar? Beihilife zur Flucht/Strafvereitlung o.ä.?
Gruß