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Seit dem 1. April 2003 sind Wurfsterne in Deutschland gesetzlich verboten.
Dazu zwei kurze Auszüge aus dem WaffG (deutsches Waffengesetz):
WaffG Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4) Waffenliste
Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:
...
1.3.3 sternförmige Scheiben, die nach ihrer Beschaffenheit und Handhabung zum Wurf auf ein Ziel bestimmt und geeignet sind, die Gesundheit zu beschädigen (Wurfsterne);