Seit dem 1. April 2003 sind Wurfsterne in Deutschland gesetzlich verboten.

Dazu zwei kurze Auszüge aus dem WaffG (deutsches Waffengesetz):

WaffG Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4) Waffenliste

Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:
...
1.3.3 sternförmige Scheiben, die nach ihrer Beschaffenheit und Handhabung zum Wurf auf ein Ziel bestimmt und geeignet sind, die Gesundheit zu beschädigen (Wurfsterne);