Ich formuliere es mal so, ich wohne in einer Gegend, in der man nicht gerne wohnen möchte und habe lange mit dem Gedanken gespielt mir ein Messer zur Selbstverteidigung für den Ernstfall zuzulegen. In aller erster Linie soll es natürlich nur als Abschreckung dienen und auch wie gesagt nur im äußersten Ernstfall gezogen werden.

Jetzt mache ich mir sehr viele Gedanken bezüglich des Gesetzes. Ich hab mich auf mehreren Seiten schlau gemacht aber bin immer noch unsicher, da ich mich auf jeden Fall an das Gesetz halten möchte.

Nach meiner jetzigen Auffassung, darf ich ein feststehendes Messer mit mir führen, solange es nicht die Klingenlänge von 12cm überschreitet, ist das korrekt?

Ich will mir dieses Messer zulegen:

https://www.amazon.de/Wolfgangs-Outdoor-Messer-feststehende-Klinge/dp/B09B16C8C3/ref=sr_1_12?__mk_de_DE=%C3%85M%C3%85%C5%BD%C3%95%C3%91&keywords=outdoor%2Bmesser&qid=1637752864&sr=8-12&th=1

Hierbei handelt es sich um ein feststehendes Messer mit einer Klingenlänge von 11,5 Zentimetern.

Sagen wir ich komme in eine polizeiliche Personenkontrolle, wo ich wohne sind Durchsuchungen ohne Grund erlaubt, ich würde die Polizisten natürlich auch direkt von meinem Messer informieren. Jetzt habe ich dieses feststehende Messer mit 11,5 Zentimeter Klingenlänge bei mir, kann es zu strafrechtlichen Konsequenzen kommen oder ist es mir erlaubt dieses Messer weiterhin problemlos zu führen?

Ich bitte darum von irgendwelchen Ratschlägen oder dem Abraten bla bla einfach abzusehen, da ich nur an einer Antwort bezüglich der Rechtssituation interessiert bin.

Danke