Heizung aus der Halterung gefallen, Repariert und jetzt soll ich Zahlen!?

Hallo Ich habe folgendes Problem.

Im Sommer 2009 ist bei mir um 6 Uhr morgens als mein Sohn (2) und ich noch geschlafen haben die Heizung aus der Halterung gefallen...etwa 4 Tage später hat der Vermieter dann auch eine Firma beauftragt die, die Heizung auch wieder Repariert haben. Im Juli habe ich dann die Rechnung bekommen von etwa 150€ ICH. Ich habe daraufhin meinen Vermieter über E-Mail darauf angesprochen, dass ich das nicht zahlen kann und werde, weil ich nichts an der Heizung gemacht habe und mein Sohn (2) auch nicht. ER hat mir dann diese antwort geschickt:

Sehr geehrte Frau M., ich habe Ihre Anfrage nun ein paar Tage wirken lassen. Es tut mir Leid. Ich bin da nicht ihrer Meinung. An der Halterung der Heizung war kein Schaden o.ä. festzustellen. Die Heizung war zum Zeitpunkt der Übergabe auch einwandfrei an der Wand befestigt, so das ich der Meinung bin, daß dies nur durch Fremdeinwirkung passieren konnte. Diese Fremdeinwirkung muß ja nicht zwingend zum Zeitpunkt des Umfallens eingewirkt haben. Der Heizungsmonteur hat mir aber bestätigt, dass die obere Halterung nicht ganz fest war, also nur zur hälfte und dadurch, weil auch Auto´s und Lkw´s am Haus vorbei fahren die Vibration das verursacht haben könnte, dass die Halterung dann einen kurzen Moment hoch gerutscht ist und dann wieder in die Alte Position als die Heizung schon gefallen ist.

Mietrecht, Zahlen, Heizung
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