Auf Grund Krankheit einer Kollegin und Urlaub eines Kollegen wurde eine kurzfristiger Betriebsurlaub angeordnet. Meine Urlaubsplanung sieht anders aus.(September). Aus diesem Grund hatten wir vereinbart das meine Überstunden im Septemder abgegolten werden. Frage ist.....darf sie jetzt meine Überstunden für die kurzfristig angeordneten Betriebsferien (angeordnet innerhalb einer Woche) verrechnen??