Kurzfristige Betriebsferien?
Auf Grund Krankheit einer Kollegin und Urlaub eines Kollegen wurde eine kurzfristiger Betriebsurlaub angeordnet. Meine Urlaubsplanung sieht anders aus.(September). Aus diesem Grund hatten wir vereinbart das meine Überstunden im Septemder abgegolten werden. Frage ist.....darf sie jetzt meine Überstunden für die kurzfristig angeordneten Betriebsferien (angeordnet innerhalb einer Woche) verrechnen??
2 Antworten
Das ist zu kurzfristig. Der Betriebsurlaub muss angemessen geplant werden. Sprich ein paar Monate vorher.
Wenn Dein Betrieb jetzt keine Arbeit für Dich hat, muss er dich weiter zahlen, ohne Anrechnung von Urlaub.
Ist Dein Urlaub nur geplant oder schon genehmigt?
Kurzfristig Urlaub anordnen geht nicht. Überstundenabbau ist ok.