Stromzähler, die im geschäftlichen Verkehr eingesetzt werden, unterliegen in Deutschland der Eichpflicht. Nach Ablauf der Eichgültigkeitsdauer (8 Jahre bei elektronischen Zählern, 12 Jahre für mechanische Messwandlerzähler mit Induktionswerk [mit Läuferscheibe] oder 16 Jahre für mechanische Zähler. Für den Wechsel ist der Netzbetreiber, also das Unternehmen das für die Ablesung zuständig ist verantwortlich. Auf dem Zähler ist das Eichsiegel, ein Aufkleber vom Eichamt - wie eine TÜV-Plakette.

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