Wir haben vor 6 Jahren bei Einzug einen völlig verwilderten Garten übernommen. Mit Zustimmung des Mieters und mit Hilfe eines Gärtners haben wir den Garten neu angelegt. Wir haben Mutterboden anliefern lassen und es existiert jetzt ein kleiner Bachlauf der in einem Teichbecken endet. Das Gartenhaus wurde von uns in Braun gestrichen. Diverse Büsche, Gehölze und Stauden wurden gepflanzt und sind toll gewachsen. Die Ganze Aktion hat uns ca. 5500 € gekostet. Da der Vermieter sehr ungehalten über unsere Kündigung und den Umzug in einen Neubau ist, verlangt er den Garten wieder in den Urzustand zurück zu versetzen und das Gartenhaus wieder grün zu streichen. Kann er das von uns verlangen obwohl er das Anlegen eines Garten erlaubt hat? Ich hoffe ihr könnt mir Helfen, es würde mir sehr leid um den schönen Garten und die teuren Pflanzen. Andrea