auch wenn er unterhalt zahlt musst du ihm zu keiner zeit das kindergeld oder einen teil davon geben. er zieht sich ja die hälfte des kindergeldes dafür ab.
sage die ausbildung ab und wiederhole das jahr. natürlich wird dir keiner abnehmen, dass du jetzt erst erfahren hast, wie dein stand in mathe ist. das hast du die gesamte zeit gewußt. erkläre dem ausbilder, dass du die ausbildung im nächsten jahr beginnen kannst. was willst du ohne schulabschluss machen?
die ersten hundert euro sind freibetrag, der rest wird mit 20% freibetragsabzug angerechnet.
warum bringst du ihn nicht in eine psychiatrie? er wird doch mit seinen aggressionen eh nie allein irgendwo klar kommen.
wenn der unterhaltszahlende arbeitslos ist, ist er in der regel nicht leistungsfähig. dann gibts unterhaltsvorschuss. diesen muss er später nicht zurückzahlen. voraussetzung ist, dass der titel des unterhaltszahlenden durch diesen gerichtlich auf null gesetzt wurde.
er hat das recht beim familiengericht das gsr zu beantragen. solange hast du allerdings automatisch das alleinige sorgerecht. wenn du ncihts weiter vorzutragen hast, als das du es nicht willst, wird er gsr auch bekommen. ein guter grund ihm nicht gsr zu geben für einen richter, wäre eine gestörte oder nicht vorhandene kommunikation. warum also bekommst du ein kind mit deinem ex, wenn du mit deinem ex garkeine elternschaft eingehen wolltest? wie alt bist du eigentlich? im endeffekt hat er momentan die selben möglichkeiten wie du selbst. er kann sorgerecht beantragen, das kind einbehalten, behaupten du wärest kindeswohlgefährdend (siehe deine frage) und lässt das abr auf sich übertragen, während das kind schon bei ihm lebt. wäre das eine alternative für dich?
natürlich sind kinder verstört wenn sie vom anderen elternteil nach hause kommen. in der regel wollen kinder das beide elternteile zusammen sind. die chance auf alleiniges sorgerecht sind gleich null. die eltern sollten sich zusammensetzen und den umgang von alle 14 tage wochenende erweitern auf ferien, hälftige feiertage, hälftige sommerferien und einige nachmittage die woche mit übernachtungen. zudem sollte sofort aufgehört werden, das kind über den umgang auszuhorchen. derartiges ist schlecht für das kind. ihr solltet aufhören das kind manipulieren zu wollen. wenn sie vor irgendwas angst hätte, dann würde das durch das kind benannt werden. du solltest dich als außenstehender raushalten.
du musst zum einen unterhalt für das kind bezahlen und zum anderen mindestens drei jahre betreuungsunterhalt an die kindesmutter bezahlen. sie ist nicht faul, sondern betreut das kind. weiterhin kommen auf dich wahrscheinlich auch die kosten der kita auf dich zu.
auf das sparbuch hat sie keinen anspruch. auf die geschenke des kindes die sich beim vater befinden, hat sie ebenfalls keinen anspruch. diese dinge werden vom vater für das kind verwaltet. sie kann sich gerne selbst geschenke kaufen für das kind.
wenn sie gute gründe für das verbot hat, dann darf sie das wohl. vor allem wenn du durch drogen, alkohol, gewalttätigkeit oder missbrauch dem kind schadest. wenn sie sich weiter weigert, wirst du umgang gerichtlich klären müssen. was will denn das kind?
umgangsrecht umfang: 2-3 nachmittage jede woche, jedes zweite wochenende von fr-so, hälftige ferien und feiertage, drei wochen sommeruralub. das wäre der gängige umgangsumfang denn du einfordern kannst.
was du während des umgangs macht, geht deine ex nix an. du hast in dieser zeit die alleinige alltagssorge und legst fest bei wem die kinder sind, mit wem sie kontakt halten und was geschieht. deratige festlegungen die du mit ihr triffst welches kontakt deiner freunde, deiner lebensgefährtin ausschließen sind von vornherein nichtig und gelten nur so lange wie du dich dran hält.
hier wäre dir geraten gespräche beim jugendamt zu suchen um deine ex einerseits dran zu erinnern das ihr gemeinsam eltern seit und das ihr gemeinsam entscheidungen für die kinder fällen werdet. dies zu deren wohle. allerdings sei deine freundin hier und jetzt in die schranken zu weisen, irgendwelche belange deines privatlebens bestimmen zu wollen.
wenn der händler dieses handy verkauft, dann kannst du es auch kaufen. die frage ist ob deine eltern dir das nachträglich genehmigen. wenn sie es nicht tun, dann können sie das geschäft sofort rückgängig machen.
ja dein eigener lohn steht dir zu. ansonsten gibts nix weiter solange du im bezug von alg1 bist. danach kann es sein, dass du seitens des jobcenters garnix mehr bekommst, weil dein freund zuviel verdienst. du hast dann anspruch auf die erstausstattung von deinem freund, weiterhin nach der geburt auf kindergeld und elterngeld, auf unterhalt für dich und auf unterhalt für das kind.
das weiß hier keiner. hier hat keiner eine kristallkugel, die er befragen könnte. geh zum arzt und lass dich untersuchen. dann wird sich auch ein grund finden für deinen schwindel.
eine solche studie gibt es nicht. es ist doch logisch, dass akademiker besser leben als menschen die nur eine ausbildung haben.
lol vielleicht gehst doch noch einmal in die Schule um erstmal richtig Deutsch zu lernen. Natürlich musst du die Maßnahme mitmachen, ansonsten gibts kein Geld und deine Mutter darf dich mal eine Weile draußen schlafen lassen oder wie soll sie die Kosten bezahlen die du verursachst.
der zweite satz ist falsch. da hast du wohl was falsch abgeschrieben.
du musst über alles mit deinen eltern reden wenn du u18 bist. sie können dir natürlich den weg zum frauenarzt verbieten und auch ob du die pille nimmst oder nicht. sie treffen alle entscheidungen für dich. was allerdings will deine freundin mit dir beim frauenarzt? wie alt bist du denn überhaupt?
es ist wohl besser als garnichts, aber ein guter schulabschluss ist ein hauptschulabschluss nicht. deine noten sind mehr als bescheiden. hast du es nie auf eine richtige schule geschafft?
gucken, dass du die mutter einer deiner freundinnen dazu bekommst mitzugehen oder damit leben, dass du nicht ins kino gehen kannst. dafür bist du einfach noch zu klein.