Hallo, früher haben wir mit meiner Freundin zusammen gewohnt und meine Schreckschusspistole lagerte ich im geschlossenem Schrank. Die ist auch dort geblieben, als ich ausgezogen bin. Meine Freundin verweigert mir mündlich und schriftlich die Übergabe. Waffe hat gar keine Munition und ist ungeladen. Habe ich das Recht darauf zu bestehen, dass sie mir mein Gegenstand (Pistole) wieder geben muss (durch Polizei)? Ich möchte sie nur richtig lagern und bei mir haben. Danke