Schreckschusspistole bei Ex-Freundin. Übergabe wird verweigert?
Hallo, früher haben wir mit meiner Freundin zusammen gewohnt und meine Schreckschusspistole lagerte ich im geschlossenem Schrank. Die ist auch dort geblieben, als ich ausgezogen bin. Meine Freundin verweigert mir mündlich und schriftlich die Übergabe. Waffe hat gar keine Munition und ist ungeladen. Habe ich das Recht darauf zu bestehen, dass sie mir mein Gegenstand (Pistole) wieder geben muss (durch Polizei)? Ich möchte sie nur richtig lagern und bei mir haben. Danke
3 Antworten
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Natürlich darfst du darauf bestehen. Der Gegenstand gehört dir, wenn sie dir den Gegenstand nicht wiedergibt, ist das Diebstahl. Und das solltest du ehrlich gesagt auch.
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Ich würde auf Unterschlagung tippen.
Weggenommen/gestohlen hat sie ihm ja nichts, sie rückt sie nur nicht heraus.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Deine Freundin hat natürlich keinen Anspruch darauf dein Eigentum zurückzuhalten.
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