Schreckschusspistole bei Ex-Freundin. Übergabe wird verweigert?

3 Antworten

Natürlich darfst du darauf bestehen. Der Gegenstand gehört dir, wenn sie dir den Gegenstand nicht wiedergibt, ist das Diebstahl. Und das solltest du ehrlich gesagt auch.


GutenTag2003  07.03.2022, 08:52

Ich würde auf Unterschlagung tippen.

Weggenommen/gestohlen hat sie ihm ja nichts, sie rückt sie nur nicht heraus.

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Deine Freundin hat natürlich keinen Anspruch darauf dein Eigentum zurückzuhalten.

  • Setzt ihr eine Frist
  • Drohe Klage auf Herausgabe an
  • Klage auf Herausgabe