Hallo zusammen,

ich habe seit einer Woche einen E-Mail Schriftverkehr mit dem Geschäftsführer eines Inkassounternehmens.

Dabei geht es um eine Forderung von 2017, die durch eine psychische Erkrankung meinerseits nicht gültig ist.

Dabei wurde mir schon vor einem Jahr gedroht, dass ein gerichtliches Verfahren angestrebt wird, aber es kam nichts. Vor einer Woche habe ich eben erneut eine Forderung erhalten. Dem habe ich ebenfalls mit der selben Begründung und einem gerichtlichem Gutachten widersprochen.

Der Inkasso-Unternehmer drängte dabei immer auf eine außergerichtliche Tilgung hin und würde vor Gericht gehen.

Daraufhin schrieb ich abschließend:

Sehr geehrter Herr ..., Fakt ist, dass eine gerichtliche Einigung zum Juli 2018 Ihrerseits nicht angestrebt wurde (Schreiben vom Juni 2018).

Daher sehe ich keinen Grund mehr gegeben Ihnen eine Auskunft zu erteilen. Einen angenehmen Tag. Mit freundlichen Grüßen…..

Als Antwort kam:

Sehr geehrter Herr …., das genügt als Antwort doch völlig.

Dann gehen wir ins heads up und ich gehe pre-flop all in.

 In diesem Sinne...Gut Blatt! 

Mit freundlichen Grüßen, Inkasso Unternehmen

Da es sich bei meiner psychischen Krankheit um "Störung der Impulskontrolle im Form von Pathalogischem Spielen - Psychische Erkrankung", also um Spielsucht in Form von Online Poker handelt, was der Inkasso Unternehmer auch genau so wusste, da ihm das Gutachten vorliegt, sehe ich hier eine Beleidigung als Grund für eine Anzeige. Zumal ich mich durch diese Aussage sehr gekränkt fühle..

Würde solch eine Anzeige sinn machen?