Hallo Schmetterling 76, ein Tracheostoma ist in der Regel Absaugpflichtig, da das entstehende Bronchialsekret nicht abgehustet werden kann. Geschieht dies nicht, besteht hohe Aspirationsgefahr. Im Extremfall kann der Patient ersticken. Da niemand weiß, WANN das Sekret abgesaugt werden muss, ist ein solcher Patient - je nach Grunderkrankung - rund um die Uhr zu überwachen. Ein solcher Patient bekommt dann eine entsprechende Krankenbeobachtung verordnet - die dann eine Fachpflegekraft durchführt. Normalerweise fallen in dieser Krankenbeobachtungszeit noch andere pflegerische Tätigkeiten wie Verbandswechsel, Kanülenpflege, Medikamentengabe. Natürlich auch grundpflegeische Maßnahmen wie Ganz- oder Teilkörperwaschung, Lagern, An- und Ausziehen etc. Wenn sonst nichts zu tun ist, kann man zwischendurch natürlich auch mal ein Buch lesen, oder mit dem Patienten fernsehen o.ä. Da hier von 12 Stunden die Rede ist, nehme ich an dass tagsüber ein Angehöriger beim Patient ist und Nachts eine Pflegefachkraft oder? Falls noch weitere Fragen sind? Nur zu :-) A liabs Griaßle aus dem Schwabenland Peter Wolthoff

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