Mein geparktes Fahrzeug wurde durch Unfall beschädigt. Der Verursacher hat die Polizei kontaktiert, die mir später das Pkw-Kennzeichen des Verursachers mitteilte. Ist die Polizei verpflichtet, bzw, bin ich berechtigt, zwecks Schadensabwicklung den Namen des Fahrzeugeigentümers (vermutlich eine Car-Sharing-Firma) von der Polizei zu erfahren?
Name eines Unfallverursachers ermitteln?
Polizei,
Kennzeichen,
unfallschaden
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