Hallo,
es geht um die Reihenfolge der Nennung in der Anschrift/Anrede von
Herrn X (Geschäftsführer)
Herrn Prof. Dr. Y (Geschäftsführender Gesellschafter)
Was die Unternehmensführung betrifft ist ja Herr X höher gestellt?! Betrachtet man den akademischen Grad ist Herr Prof. Dr. höher gestellt, da Herr X keinen akad. Grad besitzt.
Was fällt hier mehr ins Gewicht bzw. wer wird zuerst genann? Es handelt sich um ein Bewebungsanschreiben u ich vermute, dass Herr X (da Oberhaupt des Unternehmens) sowohl bei anschrift als auch Anrede zuerst genannt wird-ist meine Anahme richtig?
Danke