"Staatlichen Berufsoberschule"?
Wenn die so heißt, dann ist das große "S" bei staatlich ok, ansonsten ist es klein.
Suchst Du eine weitere Formulierung?

Z.B.:
Im Juli dieses Jahres habe ich das Fachabitur an der staatlichen Berufsoberschule in XXX absolviert. Das war die Grundlage, auf der ich meinen beruflichen Lebensweg weiter ausbauen möchte. Daher bewerbe ich mich jetzt in Ihrem Unternehmen auf die Stelle als XXX.

...zur Antwort

Was heißt für Dich IT-Branche? Die ist mittlerweile schon sehr weit gegliedert. Du solltest Dir ggf. zuallererst Gedanken darüber machen, WAS DICH interessiert, um dann ein passendes Unternehmen zu suchen.
Vor allem solltest Du darauf achten, dass das, was man Dir dort beibringt, für Deinen weiteren beruflichen Werdegang sinnvoll ist.

Was Du dort machen kannst?
Das wird sehr vom jeweiligen Unternehmen abhängen.

Du solltest immer angemessen neugierig auf Neues sein, dass Du dort lernen kannst. Und natürlich kann es sein, dass man - zumindest in der ersten Zeit, weil Du dafür die Firma nur unproduktiv bist und Mehraufwand bedeutest - versuchen wird, Dich mit der Beschäftigung mit "niederen" Arbeiten aus dem Weg zu bekommen. Denn im Weg wirst Du erstmal häufig stehen!

Viel Glück! (y) 

...zur Antwort

Die Prüfungsfragen dürfen nicht öffentlich weitergegeben werden, wenn auch die meisten Weiterbildungsinstitute die Original-Fragebögen zum üben nutzen.

Aber es gibt stets eine vollständige Prüfung, um die aktuelle Fragestellung üben zu können auf der Website der IHK/DIHK: https://www.dihk-bildungs-gmbh.de/weiterbildung/pruefungen-von-a-z/pc-pruefungen/

...zur Antwort

Ein Ökonom ist ein Wirtschaftswissenschaftler. Das kann ein Volkswirt oder ein Betriebswirt sein. Er beschäftigt sich mit der Ökonomie, der Wirtschaft.

Der hier bereits genannte Landwirt wird allenfalls auch als "Agrarökonom" bezeichnet, allerdings ist "Agrarökonomie" nur ein Teilgebiet der Agrarwissenschaften!

...zur Antwort

Grundsätzlich erkennst Du einen seriösen Privaten Arbeitsvermittler (PAV) genauso wenig auf Anhieb oder anhand von Stichpunkten, wie wir PAV immer sofort seriöse Bewerberinnen und Bewerber erkennen können!

Umgekehrt wird ein Schuh daraus - wie erkenne ich unseriöse Arbeitsvermittler? Hier kann man schon deutlicher werden. Um eine Vermittlung mit Vermittlungsgutschein mit der Agentur für Arbeit / ARGE abrechnen zu können, benötigt der Vermittler stets einen Vermittlungsvertrag (vor der Vermittlung unterschrieben). Und diese Vermittlungsverträge können entweder 1- bis 2-seitig, also kurz, ausfallen oder in 3 bis 5 Seiten ausarten.

Die Antwort scheint mir auf der Hand zu liegen, welche Verträge wohl seriöser sind - na klar, die ganz kurzen, denn je mehr im Vertrag steht, umso mehr soll die/der BewerberIn zu irgendetwas verpflichtet werden!

Also, achte stets auf den Vertrag und lies Dir immer alles genau durch!


@alle, die meinen, seriöse Vermittler gäbe es nicht: Ihr irrt und wertet alle guten PAV ab! Das ist nicht fair und sehr schade!
...zur Antwort

Hallo Sony08!

wie ich gerade im Web sah, ist "Arbeitplus Bielefeld" der Bielefelder Träger des Alg2 / Hartz4. Du hast also dort den Vermittlungsgutschein (VGS) erhalten und möchtest Dir von einem Privaten Arbeitsvermittler (PAV) helfen lassen, eine Stelle zu bekommen, richtig? Üblicherweise sollte der VGS unterschrieben oder abgestempelt sein, doch auch ohne ist er gültig und kann (als Kopie) bei einem oder mehreren PAV eingereicht werden.

Wenn Du aber noch weitere Fragen hast, dann ruf doch direkt bei Arbeitplus an. Die haben - absolut vorbildlich(!) - eine Telefonliste online gestellt: http://www.arbeitplus-bi.de/ansprechpartner-neu.html

...zur Antwort

Verehrter Gelehrter!

Der Vermittlungsgutschein (VGS) steht Dir im Falle von Alg2 nicht zu, sondern es liegt in der Hand der zuständigen "Integrationsfachkraft" des Alg2-/Hartz4-Trägers, einen VGS auszustellen oder eben nicht! Im nachfolgend verlinkten Blog findest Du eine Vielzahl an Informationen zum Vermittlungsgutschein und diverse weiterführende Links, darunter einen zu einer Datenbank mit Adressen und Links zu Webseiten Privater Arbeitsvermittler.

Zu Deiner Frage nach Seriosität: Es gibt "Solche und Solche", wie in jedem Gewerbe, doch der überwiegende Teil der Privaten Arbeitsvermittler (PAV) arbeitet seriös. Unseriös sind aber i.d.R. sehr lange Vermittlungsverträge! Darauf solltest Du achten! Grundsätzlich wirst Du aber einen Vermittlungsvertrag unterschreiben müssen, falls Du im Zusammenhang mit einem VGS vermittelt werden willst, da der Vermittler den VGS ohne Deine Unterschrift nicht einlösen kann!

Viel Erfolg! aaarbeit (PAV) http://pav-aktuell.blogspot.com

...zur Antwort

Hallo eviii!

Wenn Dein potentieller neuer Arbeitgeber es von Dir vorher erfährt und kein Problem damit hat, Dich befristet für 2 Monate einzustellen, dann ist das sicher o.k.!

Wenn Dein Arbeitgeber Dich von vornherein für diese Zeit einstellt, so ist das für Euch beide besser.

Wenn Du im Anschluss ein Zeugnis für die 2 Monate erhältst, dann kannst Du diese Zeit auch später noch als berufliche Praxis verwerten und wenn die Zeit von Anbeginn befristet war, wird niemand die Frage stellen, warum es nur 2 Monate waren!
Alles Gute! JL

...zur Antwort

Hallo Metallsepp und Hut ab Siam1!

In den meisten Punkten kann ich mich den Ausführungen von Siam anschließen!

Hier nur einige Anmerkungen:

1."Die teure Bewerbungsmappe kann man sich sparen. Wer meint, dass er positiv auffällt, weil er sein Bewebungsschreiben in dreiflügelige Pappmappen steckt, irrt."

Grundsätzlich richtig - nur neu und ungeknickt sollte sie schon sein und ganz billige Mappen sehen eben auch billig aus!

Vollkommen richtig und daher von mir zu 100% unterschrieben werden die Aussagen zu den 3-Teilern. Hinzu kommt, dass bei den meisten dieser Mappen die Beschreibung, "wo kommt was hin?" mangelhaft oder gar nicht vorhanden ist, die Mappen kein standardisiertes System der Heftung haben, etc., so dass es damit den Personalern nicht leichter gemacht wird, diese zu lesen und den Bewerbern nicht, die Mappen zu bestücken.

Ob Klarsicht-Front oder Pappmappe - alle unterlagen sollten in der Klemmmappe,chronologisch geordnet, hintereinander abgeheftet werden. Dann ist die Mappe logisch nachvollziehbar und verständlich.

2."Ein Lebenslauf sollte tabellarisch angelegt sein, ob du ihn chronologisch "vorwärts", oder "rückwärts" (d.h. die Gegenwart zuerst) sortierst ist egal."

Auch vollkommen richtig! Doch muss der gesamte Lebenslauf dieselbe Chronologie aufweisen! Aus der Praxis kennen wir sehr häufig den Fehler, dass die "Berufspraxis" zwar rückwärts chronologisch aufgeschrieben wurde, der schulische und/oder Ausbildungs-Werdegang aber andersherum. Das macht das Lesen dann vollständig zur Qual! ;-)

Nun aber alles Gute beim Bewerben! JL


Weitere Tipps, Vorlagen und Muster zur Bewerbung findest Du hier: http://www.aaarbeit.de/index.php?id=430


Im Anschluss findest Du ein Video zum Thema. Die Aussagen sind im Grundsatz o.k. und z.T. ganz witzig. Viel Spaß!

http://www.youtube.com/watch?v=4kJ8hFrSH0A
...zur Antwort

Hallo sternchen123456!

Vermittlungsgutscheine können "Private Arbeitsvermittler" (PAV) bei der Agentur für Arbeit (AA) einlösen, wenn sie eine/n Bewerber/in nach den entsprechenden Kriterien in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis vermittelt haben. Nach 6 Wochen erhält der PAV 1.000€ (incl. 19%MwSt.), nach 6 Monaten den 2.Teil in gleicher Höhe - vorausgesetzt, die/der Vermittelte ist dann auch beschäftigt.

Die meisten PAV sind seriös!

Allerdings solltest Du stets aufpassen, was Du im Vermittlungsvertrag unterschreibst! *)
Diesen benötigt Dein Vermittler dafür, um den Vermittlungsgutschein (VGS) einlösen zu können. Ein Vermittlungsvertrag muss immer vor Beginn der Vermittlungstätigkeit unterschrieben werden aber nicht zwingend bevor Du den VGS von Deiner Arbeitsagentur / ARGE / Jobcenter erhalten hast!

Ein Vermittler muss nicht, sondern er kann eine Gebühr - sogar in gleicher Höhe wie der VGS - von Dir verlangen.

Seriöse Vermittler werden, wenn überhaupt, nur einen Bruchteil der Vermittlungsgebühr des VGS von Dir verlangen!

Für eine Vermittlung in ein Ausbildungsverhältnis darf ein Vermittler von Bewerbern überhaupt keine Vermittlungsgebühr verlangen.

Ein Privater Arbeitsvermittler muss sich übrigens als solcher zu erkennen geben!


*) Je länger ein solcher Vertrag, umso mehr Ungereimtheiten werden auch drinstehen! Eine Seite genügt normalerweise vollständig, um alle notwendigen Inhalte unterzubringen!


Weitere Informationen findest Du hier: http://www.aaarbeit.de/index.php?id=365

...zur Antwort

Hallo lotusx!

Ich gehe davon aus, dass Deine Frage lediglich verkürzt ist und heißen soll: "Wo kann ich die besten Bewerbungs-Tipps / -Muster oder -Vorlagen bekommen?" - richtig?
O.k., es gibt sowohl diverse - mehr oder weniger ausführliche und umfangreiche - Bücher zum Thema. Am häufigsten findest Du in den Regalen oder im Online-Buchhandel die Namen Hesse / Schrader oder Püttjer / Schnierda, die als die "Bewerbungspäpste" gelten (genau, Herr Hesse war gerade auf RTL, als "Bewerbungs-Zwegat" zu sehen). Bei den Namen kannst Du bedenkenlos zugreifen, allerdings ist deren Repertoire recht unübersichtlich, für den Bedarfsfall aber auch sehr speziell.

Bewerbungsseminare erhalten Arbeitslose mit Arbeitslosengeldbezug heute mehr oder weniger standardmäßig gleich nach ihrer Arbeitslosmeldung. Die Qualität der Seminare steht und fällt mit den Fähigkeiten der Dozenten. Leiter taugen diese Maßnahmen häufig nicht viel!

Selbstverständlich gibt es bundesweit viele fähige und erfahrene Bewerbungscoaches, die aber auch entsprechende Tarife dafür nehmen (müssen). Bei uns in Kiel wirst Du ein individuelles 1:1-Coaching mit Erstellung der Bewerbungsunterlagen nicht unter 150-200€ bekommen.

Online erhältst Du auch eine ganze Menge von kostenlosen und kostenpflichtigen Angeboten. Ich favorisiere natürlich unsere eigenen: http://www.aaarbeit.de/index.php?id=85 (rd. 1000 Abrufe täglich geben uns vermutlich Recht! ;-) )

Alles Gute! JL

...zur Antwort

Hallo Readyornot!

  1. Du bist per Definition nicht behindert!

  2. Die Aussage in der Stellenausschreibung hat für Nicht-Behinderte keine Auswirkung. Der Arbeitgeber (AG) hat offenbar eine entsprechende Größe und eine Quote, die er zu erfüllen hat. Im Öffentlichen Dienst würde i.d.R dasselbe auch noch für Frauen drinstehen!

  3. Nicht ausser Acht lassen solltest Du bei Deiner Überlegung, ob Du Dich bewirbst oder nicht, die Aussage: "... bei gleicher Eignung bevorzugt ..."! Diese Formulierung klingt zwar schön für die benachteiligte Gruppe, die "bevorzugt" wird, zugleich gibt sie dem AG jede Argumentationshilfe dafür, Nicht-Behinderte letztlich als die "Geeigneteren" einzustellen.

  4. Bezüglich der finanziellen Vorteile gibt das Sozialgesetzbuch (SGB) 9 die Rahmenbedingungen für die "Leistungen an Arbeitgeber" vor: "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben auch an Arbeitgeber erbringen, insbesondere als 1.Ausbildungszuschüsse zur betrieblichen Ausführung von Bildungsleistungen, 2.Eingliederungszuschüsse, 3.Zuschüsse für Arbeitshilfen im Betrieb, 4.teilweise oder volle Kostenerstattung für eine befristete Probebeschäftigung."

FAZIT: Bewirb Dich, wenn Du qualifiziert bist und lass Dein ADHS aus dem Spiel!

Alles Gute! JL

P.S.: Wenn Du weiter Infos, Muster und Vorlagen für Deine Bewerbung benötigst, schau mal hier nach: http://www.aaarbeit.de/index.php?id=430

...zur Antwort

Hallo Mischa17!

Die Antwort von SirChess geht in die richtige Richtung!
Allerdings würde ich Dir nicht empfehlen, das Anschreiben 1:1 vom E-Mail-Text noch einmal als "Anlage" (nicht Anhang) zu übernehmen!
Du vergibst damit die Möglichkeit, in der Anlage ein relativ langes Anschreiben (ABER IMMER max. 1 DIN-A4-Seite!) zu schreiben und zugleich mit einer sehr kurzen und damit sympathischen E-mail auf Deine Anlagen (möglichst als pdf-Dateien!) aufmerksam zu machen!
Dennoch kannst und solltest Du auch in dem bereits angehängten Bewerbungsschreiben (kurz!) auf die weiteren Anlagen verweisen.
ABER: Hast Du sehr viele Anlagen, dann würde ich Dir raten, tendeziell folgendes zu schreiben: "Gern bin ich bereit, Ihnen bei Interesse meine vollständige Bewerbungsmappe zuzusenden."

In der E-Mail-Bewerbung beschränkst Du Dich dann zunächst nur auf das Notwendigste in der Anlage. Das sind: Lebenslauf, Bewerbungsanschreiben, letztes und/oder das aussagekräftigste Zeugnis aus neuerer Zeit.
Alles Gute! JL

P.S.: Weitere TIPPS zu Online- / E-Mail- Bewerbung findest Du hier:
http://www.aaarbeit.de/index.php?id=85

...zur Antwort

Hallo lisztomania!

Wenn Du die pdf-Datei selbst nicht auf dem PC / online bearbeiten (ausfüllen) kannst, solltest Du sie ausdrucken und ausfüllen. Danach hast Du 3 Möglichkeiten:

  • Du schickst das ausgedruckte Formular per Post (am wenigsten ratsam!)
  • Du sendest es per Fax oder
  • Du scannst es ein und versendest es via Mail an dieselbe E-Mail-Adresse, von der Du die Datei erhalten hast.

Alles Gute! JL von aaArbeit.de

...zur Antwort

Hallo Nane1987!
Ich sehe, Du hast Deine Frage 2x gestellt. Ich hoffe, meine Antwort auf Deine 2. Frage ist für Dich befriedigend und weiterführend.
Hinzuzufügen wäre ggf. noch, dass Du bei der Angabe "Muttersprache" wirklich nicht differenzieren musst, zwischen Deinen mündlichen und Deinen schriftlichen Kenntnissen der Muttersprache!

Alles Gute!
JL | aaArbeit.de

...zur Antwort

Hallo Nane1987!

Eigentlich schade, dass Du Deine Muttersprache nicht weiter erlernt hast, oder?
Zu Deinem Problem.
Welche Sprachen hast Du insgesamt irgendwie "drauf"? Zähle sie ggf. folgendermaßen auf:

  • Türkisch (Muttersprache)
  • Englisch (Schulenglisch / Grundkenntnisse / ...? )
  • Französisch (analog Englisch)

Deutsch zählst Du gar nicht erst auf, wenn Dein Deutsch in Wort und Schrift wirklich "perfekt" (wie eine Muttersprache) ist!
Die Nichtnennung führt dazu, dass Deine Deutschkenntnisse als Selbstverständlichkeit herausgelesen werden!

Alles Dute!
JL | aaArbeit.de

...zur Antwort

Hallo jetztgehtslos12!

Auch wenn ich davon ausgehen muss, dass ich Dir konkret nach der Zeit leider nicht mehr werde weiterhelfen können, so weiß ich, dass sehr viele User auch noch später auf diese Seite kommen und dieselbe Hilfe suchen! Daher hier auch mein Tipp zu hervorragend in Suchmaschinen gelisteten TIPPS, MUSTERN und VORLAGEN zu bewerbungsrelevanten Themen: http://www.aaarbeit.de/index.php?id=85

...zur Antwort

Hallo Skatefreak1!

Gib doch mal bei google >>>Ausbildung Polizei<<< ein und Du bekommst die Ausbildungsseiten der Polizei aus ganz Deutschland. Da Du nicht schreibst, in welchem Bundesland Du die Ausbildung absolvieren möchtest, kann ich Dir leider nur derart global antworten.
Dort wirst Du i.d.R. qualifiziertere Antworten finden als hier, wo z.T. nur geantwortet wird, um schnell Punkte zu sammeln und Deine Frage noch nicht einmal zu Ende gelesen werden (siehe zu HSA / Mittlere Reife!)!

So findest Du auf den Ausbildungsseiten der jeweiligen Landespolizei die (von MrDirekt bereits erwähnten) Einstellungsberater, z.T. mit Namen, Telefonnummer und Erreichbarkeit, die Dir sofort Deine Fragen beantworten können.
Die Einstellungsberater sind je nach Bundesland mehr oder weniger einfach auf der jeweiligen Homepage zu finden, Du kannst sie aber auch separat googlen, indem Du >>>Dein Bundesland<<< UND >>>Einstellungsberater<<< bei Deiner Suche ergänzt.

Die Einstellungstermine sind nicht bundesweit einheitlich, auch das könnte Dir eine Hilfe sein. Erkundige Dich ruhig in mehreren Bundesländern.
Zu Deinem Problem mit Deinem Alter bei MR würde ich Dir den Vorschlag machen zu versuchen, ein oder mehrere Praktika zu absolvieren, die Dir mit Sicherheit weiterhelfen können.
Allerdings werden v.a. Deine Schulnoten und die in Auswahltests erreichten Noten Berücksichtigung finden.
Ein letzter Tipp: Versuche auch im Internet, korrekt zu schreiben - das übt! Du wirst im Einstellungstest nicht so viele Tippfehler abliefern, wie jetzt hier! ;-))
Alles Gute! JL

...zur Antwort

Sorry Laoghaire,
ich habe Deine Frage erst jetzt gefunden!
Folgendes:
In der Geschäftsanweisung zum Vermittlungsgutschein (GA-VGS) der Bundesagentur für Arbeit (BA) gibt es den Begriff der "nahtlosen Umvermittlung", der die Antwort auf Deine Frage beinhaltet.
"Im Hinblick auf das Ziel einer dauerhaften beruflichen Integration der VGS-Inhaber kann die 1. Rate der Vergütung auch dann gezahlt werden, wenn der Arbeitnehmer in ein neues Beschäftigungsverhältnis innerhalb der Geltungsdauer des VGS vermittelt wurde, das sich nahtlos an das vorherige anschließt. Das neue Beschäftigungsverhältnis muss, damit die 1. Rate gezahlt werden kann, mindestens sechs Wochen gedauert haben und auch die sonstigen Voraussetzungen für die Zahlung müssen erfüllt sein."

Das sind Voraussetzungen, die lange nicht in jedem Fall werden eingehalten werden können - leider!

Jetzt kommt es noch darauf an, was in Deinem Vermittlungsvertrag steht, den Du unterschreiben musstest, da der Private Arbeitsvermittler (PAV) den VGS sonst nicht einlösen kann!
Leider gibt es keinen einheitlichen Vermittlungsvertrag, weshalb ich Dir nicht sagen kann, ob der PAV Dich zur Kasse bittet, bzw. bitten kann(!).
Weitere Informationen zum Vermittlungsgutschein findest Du hier: http://www.vermittlungsnetz.de/index.php?id=9

...zur Antwort

Hallo Horse95!
Ich kann Dir BEWERBEN? ABER RICHTIG! - Verschwenden Sie nicht Zeit und Geld für schlechte Bewerbungen! (http://www.aaarbeit.de/index.php?site=textedittext&id=430) empfehlen, da Du Dir dort zunächst einen Überblick über die wichtigsten Aspekte der Bewerbung anlesen kannst.
Auf der Website aaArbeit.de findest Du darüber hinaus weitere Kapitel mit allen notwendigen Hinweisen, Tipps und Mustern für Deine Bewerbung!
Alles Gute! JL

...zur Antwort