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Antwort
prinzipiell ist alles möglich. Es kommt darauf an, wie die Gemeindeverwaltung diese vergibt. Festgelegt ist da grundsätzlich nichts. Es kann alles vorkommen. In welche Richtitung die Hausnummern aufsteigend sind muss anhand der benachbarten Hausnummern selbst herausgefunden werden. Aber sogar davon kann es Abweichungen geben. Es soll vermieden werden dass es in einer Stadt / Ort / Ortsteil mehr als einmal der gleiche Straßenname verwendet wird. alber selbst davon kann es ausnahmen geben. Die eiteilung über Postleitzahlen ist auch nicht konsequent. Die Post nacht auch was sie will und versucht letzlich nur, das es über die PLZ eindeutig wird. Aber prinzipiell ist in dieser Thematik alles möglich.....