Betrieb für Fahrprüfung freistellen?
Ich habe nächste Woche Fahrprüfung. An dem Tag habe ich Berufschule. Ich habe im Betrieb nachgefragt ob ich mich beurlaubigen lassen kann oder ob ich nach der Prüfung wieder in die Schule muss. Die Antwort: Keine Beurlaubung, nach der Prüfung in die Schule, die Zeit die sie nicht in der Schule waren müssen sie nacharbeiten.
Jetzt meine Frage: Eigentlich gibt es doch ein Gesetzt das mich der Betreib für außerbetreibliche weiterbildung/Prüfungen freistellen muss oder? (btw bin 18)
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