Hallo, ich habe 2010 ein PKW gekauft, ein Kaufvertrag liegt vor und der Betrag wurde bar bezahlt, was ich mir auch habe quittieren lassen.
Den PKW habe ich meiner Mutter und meinem Stiefvater zur Nutzung überlassen, da ich mit im Haus (Dachgeschoß) wohne und nur am Wochenende da bin. Am We habe ich den PKW auch benutzt.
Jetzt leben meine Mutter und mein Stiefvater seit 4 Wochen in Trennung und meine Mutter ist vorübergehend zu meiner Schwester gezogen. Mein Stiefvater hat jetzt die Türschlösser am Haus gewechselt und hat mein Auto in die am Haus gebaute Garage eingeschlossen.
Er sagt ich bekomme das Auto nicht wieder, da es seins wäre.
Ich habe den PKW nachweislich durch Kaufvertrag erworben, außerdem habe ich den Fahrzeugbrief zur Sicherheit behalten. Mein Stiefvater steht im Brief und Kfz Schein als Halter. Er bezahlte auch die Steuern und die Versicherungsbeiträge.
Laut Auskunft eines Rechtsanwaltes kann ich ebenso wie meine Mutter einen Schlüsseldienst beauftragen, um die Türen zum Haus (Eigentum meiner Mutter und meines Stiefvaters) zu öffnen. Wir sind ja auch beide an der Anschrift gemeldet.
Ich können den PKW nehmen und damit wegfahren, da es mein Eigentum wäre. Nicht weil ich den Brief habe, sondern weil ich den PKW gekauft habe und das durch den Kaufvertrag nachweisen kann, so der Anwalt.
In das Haus kommt meine Mutter auch durch Gerichtsbeschluss...usw. Darum geht es aber nicht.
Meine Frage: Wenn mein Stiefvater eine Anzeige bei der Polizei aufgibt über den Diebstahl des PKW und mich vermutet, wie ist das dann wenn die Polizei mich laden tut? Was passiert wenn ich den Kaufvertrag vorlege samt Brief? Stellt der Staatsanwalt früher oder später dann ein, weil der gestohlene PKW ja bei seinem Eigentümer (bei mir) ist?
Was teilen sie dann meinem Stiefvater mit? Einstellung und das war`s oder das der Pkw bei seinem Eigentümer ist und er den weiteren Weg zivilrechtlich bestreiten müsse...
Laut Anwalt begehe ich weder Hausfriedensbruch weil das Haus Eigentum meiner Mutter ist und ich zudem dort gemeldet / wohnhaft bin, noch ist es Diebstahl an fremden Eigentum, da ich ja beweisen kann, dass es mein Eigentum ist.
Über Antworten bin ich dankbar.