Wir wohnen in einer Mietswohung, haben uns aber zwischenzeitlich eine Eigentumswohnung gekauft die vermietet ist. Da nun die von uns bewohnte Wohnung von unserem Vermieter auf Eigenbedarf gebraucht wird, haben wir unserem Mieter in unserer Eigentumswohnung auch wegen Eigenbedarf gekündigt. Diese haben aber eine sehr lange Kündigungsfrist von 9 Monaten, wir nur 3 Monate. Jetzt stellt sich uns die Frage, ist unsere ausgesprochene Eigenbedarfskündigung unwirksam wenn wir innerhalb der 9 Monate in eine neue Mietswohnung ziehen müssen? Müssen wir die Mieter davon in Kenntnis setzen, dass wir in einer neuen Mietswohnung wohnen, aber dennoch in unsere Eigentumswohnung wollen?