Hallo zusammen!
In meinem Haus habe ich einen Wasserschaden im Keller, der durch eine undichte Wasserableitung der Dusche entstanden ist. Die Beseitigung der Ursache an sich ist nicht versichert, da das Rohr nur auseinander gerutscht ist, aber die Folgeschäden sind versichert. Nun hat sich im Keller an der Decke ein Wasserfleck gebildet. Die Wand und die Decke sind gelb gestrichen und der Raum dient lediglich als Wäscheraum. Streichen möchte ich ihn trotzdem und zwar selber. Es hat sich nun raus gestellt, dass es diesen Farbton aber nicht mehr gibt und somit nicht nur der Fleck gestrichen werden kann, sondern der ganze Raum neu gestrichen werden muss, wenn es einheitlich sein soll. Ich würde nun eine Farbe nehmen, welche den Fleck direkt beim ersten Anstrich überdeckt. Meine Frage ist nun, kann ich das so angeben, oder ist das nicht zulässig (den ganzen Raum streichen, zumal der Raum auch nicht zu Wohnzwecken gedacht ist). Ich denke mit Demontage der Wandregale, ausräumen der Raumes, streichen, einräumen und Montage der Regale brauche ich wohl ca. 6 Stunden, pro Stunde würde ich 12,50 € ansetzen. Die Farbe kostet ca 40 €, sodass ich bei 115 € insgesamt landen würde. Ist das realistisch?
Danke für eure Hilfe!
Gruß
Malte