Hallo, ich bin beim Führerschein dabei und hatte gestern meine 7. Übungsstunde. Ich schaue immer rechter sowohl linker Außenspiegel und selbstverständlich schaue ich auch in den Rückspiegel sowie das ich den Schulterblick mache. Nun hat mein Fahrlehrer gesagt, dass ich mich soweit wie es geht, am besten allerdings komplett, nach hinten drehen muss können, um durch die Heckscheibe sehen zu können.

Durch eine Einschränkung am Rücken, ist es mir leider nicht möglich, mich komplett herum zu drehen. Den Schulterblick jedoch kriege ich zu beiden Seiten hin! Mein Fahrlehrer ist der Meinung, mich würde kein Prüfer zur Prüfung zulassen, wenn ich mich nicht komplett nach hinten drehen und durch die Heckscheibe sehen könnte. Aus medizinischer Sicht habe ich sogar eine Bescheinigung aus der hervorgeht, dass ich mit meiner Einschränkung fahrtauglich bin und auch ein Führerschein machen kann darf!

Ist es vorgeschrieben, sich soweit nach hinten drehen zu müssen dass man durch die Heckscheibe sieht? Ja oder nein?🤔