Hallo...Uns beschäftigt folgende Frage.

Wir haben ein Hanggrundstück und haben einen Sichtschutzzaun von 1,80m errichtet. Abwärts sind mir mit dem Gefälle mitgegangen.

Nun haben wir einen neuen Nachbarn. Dieser hat sein Grundstück aufgeschüttet auf ca. 1,20m und versucht nun, das Erdreich direkt bei uns am Zaun mit einer Natursteinmauer abzufangen. Allerdings geht er nicht mit dem Gefälle sondern gerade durch. Er möchte kein Hanggrundstück. Wie hoch darf er mit der Mauer.? Denn wenn er so weiter geht, hat er am unteren Ende mindestens 3m Höhe. Auf die Mauer soll noch einmal ein Drahtzaun von 2m Höhe. Wie weit ist dies erlaubt? Wenn er bei uns am Zaun steht steht er schon hüfthoch über unserem Zaun. Und wieweit ist das Auffüllen überhaupt erlaubt? Das Grundstück liegt in Thüringen. Ich hoffe ihr habt Antworten für uns. Ich danke euch.