Grundlegend:
Freiwillig gibst du ab, wenn du davon ausgehst, das du zu viel bezahlte Einkommenssteuer zurückgezahlt bekommst.
Am einfachsten ist es natürlich, deine Steuererklärung mit einem Steuerprogramm zu machen. Am besten ist meiner Meinung nach ELSTAM. Dieses kann man sich kostenlos runterladen.
Warum Steuererklärung machen?
Vor allem, wenn man geringe Einkünfte oder hohe absetzbare Ausgaben hat, sollte man eine erklärung erstellen. Ca. 88% der Erklärungen führen zu einer Steuererstattung (leider noch alter Stand von 2018). Durchschnittlich gab es dort 1072€ Einkommenssteuer zurück. Das kommt natürlich auf deine Steuerklasse an. Dein AG berücksichtig beim Lohnsteuerabzug nur Pauschbeträge, z.B. Grundfreibetrag, Werbungskostenpauschale Sonderausgabenpauschale, usw..
Wer muss die Erklärung abgeben?
Nur rund die Hälfte aller Steuerzahler, v.a. Selbstständige, Gewerbebetreibende oder Landwirte.
Bei Arbeitnehmern ist die Einkommenssteuer grds. mit dem monatlichen Lohnsteuerabzug abgegolten. Trotzdem lohnt es sich in den meisten Fällen.
Abgabepflicht nach §46 EStG, wenn:
du Lohnersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld bekommst. Diese sind grds. steuerfrei, unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt, sie erhöhen den Steuersatz. Wenn du im Jahr 2022 über 410 Euro bekommen hast, musst du bis zum 2.10.23 eine Steuererklärung abgeben.
Überschreitest Du diese Freigrenze, musst Du wie gesagt eine Steuererklärung abgeben und bei freiberuflichen Einkünften die Anlage S ausfüllen, bei gewerblichen Einkünften die Anlage G. Liegen Deine Nebeneinkünfte über 410 Euro, aber noch unter 820 Euro, dann musst Du nur einen Teil davon versteuern.
Das ist halt wirklich so viel, was es alles zu beachten gibt, das ist die minimalste Kurzfassung.
Dir als Student würde ich empfehlen:
Eine Steuererklärung lohnt sich für Studenten, wenn z.B. während des Studiums als Freelancer gejobbt wird. Außerdem können Ausgaben in direkter Verbindung mit dem Studium als Verlustvortrag (Ausgaben höher als Einkünfte) beim Finanzamt eingereicht werden. Der daraus resultierende Betrag wird Studenten angerechnet, bis zum ersten Mal tatsächlich Steuern bezahlt werden.
Vorsicht, hier gibts natürlich auch eine Ausnahme, wenn die Kosten im Rahmen deiner Erstausbildung (Erststudium Bachelor) getätigt werden, sind diese Sonderausgaben und können nicht als Verlustvortrag getätigt werden.
Folgende Ausgaben kannst du absetzen:
Studiengebühren
Kursgebühren
Fachliteratur
Schreibmaterial
Laptop
Fahrtkosten
Unterkunftskosten, usw
Als Student kannst du deine "freiwillige" Steuererklärung bis zu vier Jahre rückwirkend beim Finanzamt einreichen.
Wenn du mal eine Frist verpasst hast, kann dir ein Verspätungszuschlag drohen, mind. 25€ pro verspäteten Monat.
Ich hab bestimmt wichtiges vergessen, bei Fragen einfach mir antworten :)