Hallo zusammen, Ich habe vor kurzem eine neue Arbeit angefangen bei einer Zeitarbeitsfirma. Nach Durchsicht meines Arbeitsvertrag bin ich auf eine Stelle gestossen die ich mit meinem Vermittler nicht besprochen habe und auch so nie zugestimmt hätte.
Es geht um folgendes : " Paragraph 9. Entbindung der Schweigepflicht, Untersuchung.
Behauptet der Arbeitgeber das vorliegen einer Fortsetzungserkrankung, entbindet der Mitarbeiter mit der Unterschrift dieses Vertrages den aus der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ersichtlichen Arzt von seiner Schweigepflicht. Darüber hinaus, steht dem Arbeitgeber insoweit ein Auskunftsanspruch gemäß Paragraph 69 Abs. IV SGB X gegenüber der zuständigen Krankenkasse zu. "
Uff... Also für mich liest sich das etwas sittenwidrig und komisch .... Ich muss aber zugeben das ich keine Ahnung von sowas habe.
Vielleicht kann mir einer von euch sagen ob sowas normal ist oder ob ich besser den AV mal einen Anwalt zeigen sollte.
Freundliche Grüsse Xatis