Der Titel sagt es ja schon. Sollte ich als Bauherr einen Architekten aus dem EU-Ausland engagierten, darf er einen Bauantrag in Deutschland einreichen? Oder muss er hierfür eine ARGE mit einem Ortsansässigen Büro bilden?
Darf ein Ausländischer Architekt in Deutschland einen Bauantrag einreichen?
Recht,
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