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Ein Architekt arbeitet (meist) nicht wissenschaftlich und muss daher seine "Fähigkeit zum selbstständigen wissenschaftlichen Arbeiten (Wikipedia)" nicht durch eine Doktorarbeit beweisen.
Seine Qualifikation ist durch sein Schaffen ersichtlich und muß nicht abgeprüft werden.
Auch ist für eine Professur im Bereich Architektur (meistens) keine Habilitation vorgeschrieben, für die der Doktortitel Voraussetzung wäre. Eine Universität kann quasi jeden zum Architektur-Professor berufen, von dem sie meint, dass er dazu in der Lage ist.