Ist der Bildschirm auch an der Graka angeschlossen und nicht am Mainboard?

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Da wird was auf dich zukommen. Klar, du findest es nur gerecht, das die andere auch was abbekommen hat, das rechtfertig allerdings dein Handeln nicht. Du hättest es z.B. erst mit wegschubsen probieren müssen aber das nun die Nase gebrochen ist, ist wohl zu viel. Ärger wird wohl nicht vermeidbar sein und entschuldige dich am besten bei der jenigen, der du ins Gesicht geschlagen hast und falls ihre Eltern dabei sind, auch bei denen. 

MfG

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Hey, ich musste mich bei meiner Ausbildung gesetzlich und steuermäßig um nichts kümmern. Das übernimmt ja alles der Arbeitgeber für dich. Ich z.B. habe meinen Vertrag unterschrieben und fertig war es. Kindergeld steht dir natürlich zu. 

Pendlerpauschale - das musst du mit deinem Arbeitgeber klären. Generell würde ich aber sagen, dass er dir nur Fahrgeld erstatten muss, wenn du nicht an deinem normalen Arbeitsort tätig bist oder es sonst nicht so weit weg ist. Sprich normalerweise bist du in Hannover, musst aber mal eben nach München. 

MfG

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Falls du unter 18J sein solltest, greift das JArbSchG (Jugendarbeitsschutzgesetz)

Du solltest generell eine 5 Tage Woche haben, max 8Std am Tag arbeiten (Pause ist keine Arbeitszeit, wird also drauf gerechnet) und eine 40Std Woche haben. §15 und §16 würde ich mir vor allem nochmal genauer anschauen. Mit der Berufsschule sieht es so aus (§9), die Arbeitszeit habe ich dir lieber auch noch dazu gegeben (§4)

Hier mal ein Auszug:

§ 4 Arbeitszeit

(1) Tägliche Arbeitszeit ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der täglichen Beschäftigung ohne die Ruhepausen (§ 11).

(2) Schichtzeit ist die tägliche Arbeitszeit unter Hinzurechnung der Ruhepausen (§ 11).

(4) Für die Berechnung der wöchentlichen Arbeitszeit ist als Woche die Zeit von Montag bis einschließlich Sonntag zugrunde zu legen. Die Arbeitszeit, die an einem Werktag infolge eines gesetzlichen Feiertags ausfällt, wird auf die wöchentliche Arbeitszeit angerechnet.

(5) Wird ein Kind oder ein Jugendlicher von mehreren Arbeitgebern beschäftigt, so werden die Arbeits- und Schichtzeiten sowie die Arbeitstage zusammengerechnet.

------------------§ 9 Berufsschule

(1) Der Arbeitgeber hat den Jugendlichen für die Teilnahme am Berufsschulunterricht freizustellen. Er darf den Jugendlichen nicht beschäftigen

1.
vor einem vor 9 Uhr beginnenden Unterricht; dies gilt auch für Personen, die über 18 Jahre alt und noch berufsschulpflichtig sind,
2.
an einem Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden von mindestens je 45 Minuten, einmal in der Woche,
3.
in Berufsschulwochen mit einem planmäßigen Blockunterricht von mindestens 25 Stunden an mindestens fünf Tagen; zusätzliche betriebliche Ausbildungsveranstaltungen bis zu zwei Stunden wöchentlich sind zulässig.

(2) Auf die Arbeitszeit werden angerechnet

1.
Berufsschultage nach Absatz 1 Nr. 2 mit acht Stunden,
2.
Berufsschulwochen nach Absatz 1 Nr. 3 mit 40 Stunden,
3.
im übrigen die Unterrichtszeit einschließlich der Pausen.

(3) Ein Entgeltausfall darf durch den Besuch der Berufsschule nicht eintreten.

------------------

§ 15 Fünf-Tage-Woche

Jugendliche dürfen nur an fünf Tagen in der Woche beschäftigt werden. Die beiden wöchentlichen Ruhetage sollen nach Möglichkeit aufeinander folgen.

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§ 16 Samstagsruhe

(1) An Samstagen dürfen Jugendliche nicht beschäftigt werden.

(2) Zulässig ist die Beschäftigung Jugendlicher an Samstagen nur

1.
in Krankenanstalten sowie in Alten-, Pflege- und Kinderheimen,
2.
in offenen Verkaufsstellen, in Betrieben mit offenen Verkaufsstellen, in Bäckereien und Konditoreien, im Friseurhandwerk und im Marktverkehr,
3.
im Verkehrswesen,
4.
in der Landwirtschaft und Tierhaltung,
5.
im Familienhaushalt,
6.
im Gaststätten- und Schaustellergewerbe,
7.
bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen und anderen Aufführungen, bei Aufnahmen im Rundfunk (Hörfunk und Fernsehen), auf Ton- und Bildträger sowie bei Film- und Fotoaufnahmen,
8.
bei außerbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen,
9.
beim Sport,
10.
im ärztlichen Notdienst,
11.
in Reparaturwerkstätten für Kraftfahrzeuge.

Mindestens zwei Samstage im Monat sollen beschäftigungsfrei bleiben.

(3) Werden Jugendliche am Samstag beschäftigt, ist ihnen die Fünf-Tage-Woche (§ 15) durch Freistellung an einem anderen berufsschulfreien Arbeitstag derselben Woche sicherzustellen. In Betrieben mit einem Betriebsruhetag in der Woche kann die Freistellung auch an diesem Tag erfolgen, wenn die Jugendlichen an diesem Tag keinen Berufsschulunterricht haben.

(4) Können Jugendliche in den Fällen des Absatzes 2 Nr. 2 am Samstag nicht acht Stunden beschäftigt werden, kann der Unterschied zwischen der tatsächlichen und der nach § 8 Abs. 1 höchstzulässigen Arbeitszeit an dem Tag bis 13 Uhr ausgeglichen werden, an dem die Jugendlichen nach Absatz 3 Satz 1 freizustellen sind.

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§ 17 Sonntagsruhe

(1) An Sonntagen dürfen Jugendliche nicht beschäftigt werden.

(2) Zulässig ist die Beschäftigung Jugendlicher an Sonntagen nur

1.
in Krankenanstalten sowie in Alten-, Pflege- und Kinderheimen,
2.
in der Landwirtschaft und Tierhaltung mit Arbeiten, die auch an Sonn- und Feiertagen naturnotwendig vorgenommen werden müssen,
3.
im Familienhaushalt, wenn der Jugendliche in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen ist,
4.
im Schaustellergewerbe,
5.
bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen und anderen Aufführungen sowie bei Direktsendungen im Rundfunk (Hörfunk und Fernsehen),
6.
beim Sport,
7.
im ärztlichen Notdienst,
8.
im Gaststättengewerbe.

Jeder zweite Sonntag soll, mindestens zwei Sonntage im Monat müssen beschäftigungsfrei bleiben.

(3) Werden Jugendliche am Sonntag beschäftigt, ist ihnen die Fünf-Tage-Woche (§ 15) durch Freistellung an einem anderen berufsschulfreien Arbeitstag derselben Woche sicherzustellen. In Betrieben mit einem Betriebsruhetag in der Woche kann die Freistellung auch an diesem Tag erfolgen, wenn die Jugendlichen an diesem Tag

 

keinen Berufsschulunterricht haben.

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Das sollte erstmal das wichtigste abdecken, alles andere findest du hier:

https://www.gesetze-im-internet.de/jarbschg/BJNR009650976.html

MfG

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"Gibt es noch fair bezahlte Jobs?"

Versuche mal bitte einen Maurer für seine Arbeit einzuschätzen. Wie viel würdest du ihm auszahlen? Was ist fair? Woran bemesse ich das? 

Sind 2400€ Brutto fair? Sind 4700€ Brutto fair? 

Fair kann man so nicht definieren. Ein anderes Wort wie "gerecht" auch nicht.

Entweder Menschen beschweren sich, das andere zu viel bekommen oder das Menschen zu wenig bekommen. 

Lohndumping: Kapitalismus, Geld sparen. 

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"Nach Ausbildungsbeginn" - ist scheinbar noch in Probezeit (min 1 Monat bis max. 4 Monate (gibt auch Verlängerung, wenn man z.B. zu lange gefehlt hat in der Zeit)), in dieser Zeit können Arbeitgeber sowie Auszubildender grundlos und fristlos kündigen. Natürlich schriftlich. Kein Plan, wie du daraus einen Vortrag machen willst, aber so ist es. ^^

MfG

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"Hat jemad Erfahrungen mit der Versicherung und mit der Ausbildung?"

https://www.ihk-berlin.de/ausbildung/Ausbildungsberufe_von_A_bis_Z/Versicherungskaufmann/2262390

http://planet-beruf.de/fileadmin/assets/PDF/BKB/50904.pdf

Ich persönlich habe keine Erfahrungen damit. Wenn du dir aber Berufe/Ausbildungen genauer anschauen möchtest, dann empfehle ich dir sehr, dich auf jeden Fall bei der Zuständigen zuständigen Kammer (in diesem Fall IHK (Industrie- und Handelskammer)) zu informieren. Da hast du an sich schon einen recht guten Einblick auf das, was dort so los ist.

MfG

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Hier findest du eine Antwort auf deine Frage:

https://www.gesetze-im-internet.de/jarbschg/__33.html

MfG

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LKW Fahrer. Damit meine ich die meist osteuropäischen LKW Fahrer die auch für deutsche Unternehmen weit unter Mindestlohn fahren und auch in ihren LKWs Wochen/Monate lang leben. 

Lieferdienste. Bekannt sind mir da die Subunternehmer bzw Sub-Subunternehmer. Regelmäßig (auch unbezahlte) Überstunden, sehr viel Stress und schlechtes Arbeitsklima. Da machst du dich auch kaputt, weil du sehr viel Druck hast. 

Zu beiden Branchen gibt es Dokus, sehr empfehlenswert.

MfG

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Bewerbung geschrieben, Vorschläge?

Hey,

da ich mir eine neue Ausbildung am suchen bin, wollte ich mal fragen ob mal jemand drüber schauen könnte bzw. Vorschläge hat.

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich habe mich auf den Seiten der Arbeitsagentur informiert und möchte mich auf die dort ausgeschriebene Ausbildung zum Kaufmann im Einzelhandel bewerben.

->>>Daten zu Schule, Abschluss<---

Ich wollte schon immer einen Beruf mit kaufmännischen Aspekten erlernen, indem ich viel mit Menschen zu tun habe. Der persönliche Kontakt in Verbindung mit dem täglichen, persönlichen Kontakt zu Menschen war für mich der ausschlaggebende Punkt, warum ich eine Ausbildung zum Kaufmann im Einzelhandel absolvieren möchte. Meine Praktikumsbeurteilungen waren durchwegs positiv.

Für die Ausbildung bei Ihrem Unternehmen habe ich mich entschieden, weil ich davon ausgehe, dass die Ausbildung wesentlich vielfältiger ist als bei einem Großunternehmen.

Des Weiteren kann ich gute Kenntnisse in Microsoft Office vorweisen. Auch Kundenorientierung und Freundlichkeit liegen mir besonders. Derzeit erwerbe ich den Führerschein der Klasse B und werde diesen voraussichtlich zum Ausbildungsbeginn besitzen. Meine theoretische Prüfung habe ich bereits erfolgreich bestanden.

Ich würde mich freuen, wenn meine Bewerbung Ihr Interesse geweckt hat und ich die Gelegenheit bekomme Sie bei einem persönlichen Vorstellungsgespräch und vielleicht auch mit einem Praktikum von meinen Qualitäten zu überzeugen.

Hat noch jemand vorschläge oder kann ich die so nehmen? Die Daten von Schule usw. habe ich zum zeigen rausgenommen.

Gruß

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Im 2. Abschnitt hast du 2x hintereinander "persönlicher Kontakt" zu stehen, das würde ich auf jeden Fall ändern.

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Es wird erstmal dein Gebiss mit einer eher festen Masse abgebildet (quasi nen fetten Kaugummi in die Fresse der über alle Zähne geht) der bleibt da paar Sekunden drin und dann wird er rausgenommen (also ein Abdruck). Beim nächsten Besuch wirst du dann die Zahnspange bekommen. Erstmal komisches Gefühl, das der Mund voller ist und ich persönlich hatte paar mehr Probleme anfangs beim sprechen, aber das wird.

Tipp: sobald irgendetwas weh tut, wenn dir die Spange eingesetzt wird, bescheid sagen, sonst quälst du dich damit täglich rum.

Ich habe das zum Glück hinter mir ^^ hat sich wie eine Befreiung angefühlt, das man die Zähne wieder richtig anfassen kann :D aber mach dir keinen Stress, man gewöhnt sich dran. Alles Gute

MfG

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Ich mag Star Wars sehr. Ich habe Battlefront 1 und 2 von LucasArts intensiv gespielt. Dann kam Battlefront von EA. Ich habe mich sehr gefreut und Monate (!) davor das Spiel bestellt (was ich dort das 1. mal gemacht habe und seitdem nie wieder machen werde, liegt aber nicht nur an dem Spiel sondern halt allgemein). 

Hat anfangs viel Spaß gemacht - der Spaß war aber schnell weg. Wenn Battlefront 2 von EA vom Gameplay her nicht das selbe langweilige sein wird und es eine Kampagne mit Koop gibt, werde ich das Spiel wohl kaufen. Wäre natürlich top mit einem Botmodus wie aus Battlefront 2 von LucasArts, da sollte ich mir aber nicht zuviel Hoffnung machen. Außerdem bin ich kein großer Freund von DLCs, und die werden natürlich auch wieder dabei sein. Ich bin gespaltener Meinung, bin aber nicht abgeneigt. Mal schauen, wies wird. Den Teaser fand ich jetzt nicht so besonders, das man aber Darth Maul gesehen hat, gibt mir Hoffnung, dass es auch die Droiden geben wird und generell die anderen Episoden mit in das Spiel einbezogen werden.

MfG

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