Guten Tag,

ich bin derzeit 17 Jahre alt und besuche die 12. Klasse eines Gymnasiums welches ich dieses Jahr mit voraussichtlichem Schnitt um 2,0 beenden werde. Danach träume ich davon mich als Offizier bei der Bundeswehr zu bewerben. Nun zu meinem Problem: Ich habe vor ca. 2 Jahren eine Beleidigung begangen. Von der Strafverfolgung wurde zwar gegen das Verrichten von 16 Sozialstunden abgesehen(§45 Jgg Abs. 2), einen Eintrag ins Erziehungsregister zog das ganze jedoch dennoch mit sich. Nach den verschärften Regeln bezüglich des Bewerbungsprozesses muss ich diesen Eintrag auch angeben, was ich selbstverständlich tun werde. Ansonsten habe ich noch nichts in meinem Leben verbrochen, die Tat bereue ich ebenfalls, habe mich beim Opfer entschuldigt und stehe auch dazu. Nun habe ich jedoch schon öfter gelesen, dass man eine Einstellung als Offizier mit Vorstrafe vergessen kann. Nun handelt es sich bei mir ja weder um eine "Vorstrafe" im juristischen Sinne, noch wurde das Verfahren weitergeführt. Vielleicht kann jemand der sich selbst Offizier bei der Bundeswehr ist oder etwas mit dem Einstellungsprozess am Hut hat mir sagen, ob es überhaupt Sinn macht mich zu bewerben bzw. wie meine Chancen stehen überhaupt zum Assessment Center eingeladen zu werden. Vielen Dank für Antworten schonmal im Voraus!