Vor über 4 Jahren haben wir eine wirklich superliebe Hündin (heute 7 Jahre alt) aus einem Tierschutzverein, der mit einem ausländischen Tierheim kooperiert, adoptiert.

Wir haben dem Tierschutzverein Ende Oktober, später mehrfach telefonisch und vor 1 Woche per Mail mitgeteilt, dass sich ab Oktober unsere Lebenssituation ändern wird und der Hund in der Woche mehr als 40 Stunden allein sein wird. Da unser Hund eifersüchtig und futterneidisch ist, kann er nur allein gehalten werden. Aus diesem Grunde erschwert sich, laut des Tierschutzvereins, die Vermittlung an eine Endstelle bzw. einen Einzelpflegeplatz für das Tier.

Und wurde am Telefon dann gesagt, dass wir am Wochenende soviel Zeit wie möglich mit dem Hund verbringen sollen. Das Ersetzt aber nicht die Zeit, in der der Hund den ganzen Tag allein ist.

Laut §§ 1 und 2 des Tierschutzgesetztes bin ich als Hundehalter (lt. § 833 BGB und Besitzer des Hundes lt. § 854 BGB) dazu verpflichtet, den Hund artgerecht zu halten. Dem komme ich nicht nach, wenn ich bzw. wir den Hund unter der Woche mehr als 40 Stunden allein lassen. Das Tier leidet und zieht sich zurück. Das weiß der Tierschutzverein.

Laut § 903 BGB ist der Tierschutzverein Eigentümer des Hundes und behält sich demnach ein Eigentumsrecht vor. Es ist mir vertraglich untersagt, den Hund an Dritte (auch Freunde, Verwandte und Bekannte) weiterzugeben, auch nicht kurzfristig.

Hier im ländlichen Bereich ist es schwierig, sowohl eine Hundetagesstätte, als auch einen Hundesitter zu finden.

Heute bekam ich per Mail zur Antwort:

Zitat:

"... Kontaktaufnahme des Vereins bei Veränderung Ihres Lebensumfeldes, Ihres Alltags oder privaten Angelegenheiten stellt nur sicher, dass wir als Verein in Kenntnis über diese Veränderungen sind. Weiterhin möchten wir Ihnen Hilfestellung bei Lösung der individeuellen Problemen geben. Eine "Rücknahmegarantie" ist dies sicherlich keinesfalls. … "

Auch haben wir dem Verein mitgeteilt, dass im Januar eine mehrwöchige Reha ansteht. Uns wurde per Mail geraten, dass wir uns so bald wie möglich mit einer Hundepension in Verbindung setzen sollen, falls wir keine Betreuung für unseren Hund finden sollten. Die Kosten pro Tag für einen Hund sind nicht gerade niedrig.

Wir haben den Eindruck, dass sich der Tierschutzverein Zeit lässt und wir fühlen uns im Stich gelassen.

Hat jemand eine solche ähnliche Erfahrung gemacht?

Über Antworten würde ich mich sehr freuen

Grüße, Worpswede