Hallo und zwar habe ich am Sonntag meinen Hund privat weitervermittelt. Wir haben alle uns bekannten Macken auf den Tisch gelegt. Der Hund wurde mit einem privaten Tierabgabevertrag und einer Schutzgebühr abgegeben. In Klausel 5 wurde eingefügt ich zitiere: Sollte die Eingewöhnungsphase nicht gelingen, wurde sich darauf geeinigt, dass der Hund zu dem Übergeber zurückkehrt.

So nun nach 3 Tagen möchten die Leute, denn Hund wieder zurückbringen.

Mal abgesehen davon, dass im Vertag drinne steht, dass wir für keine Eigenschaften zusichern etc., ist ja ansich ne Eingewölhnungsphase nicht nur 3 Tage oder ?

Und wie verhält sich das dann mit dem Geld ? Muss ich das nun zurückerstatten ?

PS. Wenn ich das am Telefon richtig verstanden habe, geben sie den Hund wieder zurück, weil sie ihn gleich nachdem sie ihn holten schon 3 Stunden alleine gelassen haben und er gebellt hat. ( Hat er bei uns nie gemacht) und der Vermieter nun die sofortige Abschaffung wünscht, da sich die anderen Mieter beschwert haben.

Wie soll ich mich nun verhalten ?